Eigenes Verschulden sei heute kein Kriterium dafür, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehme oder nicht, teilte der Bundesrat heute mit. Er lehnt eine Vorlage aus dem Parlament ab. «Eine Ausnahme bei übermässigem Alkoholkonsum käme einem Systemwechsel gleich und wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar.»
Zudem seien weder die Wirksamkeit einer solchen Massnahme erwiesen noch die finanziellen Auswirkungen geklärt. Weiter befürchtet der Bundesrat, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen.
Kommission: Alkoholvergiftungen sind selbst verschuldet
Die Gesundheitskommissionen beider Räte wollen dagegen einen Wechsel bei der medizinischen Notversorgung wegen Alkoholvergiftung vollziehen. Wer zu viel trinkt und deshalb ins Spital oder in die Ausnüchterungszelle muss, soll für die Kosten künftig selber aufkommen.
Die Kommissionen hatten sich für die im März 2010 von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) eingereichte parlamentarische Initiative ausgesprochen. Medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum seien grundsätzlich selbst verschuldet, lautete der Tenor. Deshalb sollten die Betroffenen die Kosten auch selber bezahlen.
Kantone und Experten waren gegen die Vorlage
Der Vorentwurf der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit erntete in der Vernehmlassung heftige Kritik. Mit einer Ausnahme sprachen sich alle Kantone gegen die Vorlage aus. Dagegen sind auch fast alle Leistungserbringer, drei Konsumentenschutzorganisationen sowie weitere Organisationen.
Der Bundesrat gibt in seiner Stellungnahme zum Parlamentsvorschlag zwar zu, «dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen». Das im Jahr 2008 verabschiedete Nationale Programm Alkohol (NPA) sorge aber für ein koordiniertes Vorgehen in der Alkoholpolitik.
In diesem Rahmen würden gegenwärtig Empfehlungen erarbeitet, wie die zuständigen Stellen (Spitäler, Polizei, Suchtberatung) bei Alkoholvergiftungen vorgehen und zusammenarbeiten sollten.
120'000 Personen mussten wegen Alkohol behandelt werden
Im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 12'000 Personen wegen übermässigen Alkoholkonsums notfallmässig im Spital behandelt. Über 90 Prozent der Patienten waren über 23 Jahre alt. Rund drei Viertel davon hatten nicht nur übermässig Alkohol getrunken, sondern litten beispielsweise auch an Alkoholabhängigkeit, psychischen Störungen sowie Verletzungen durch Gewalt oder Unfälle.
Eine Überdosisbehandlung ist teuer. Das Universitätskinderspital beider Basel rechnet mit durchschnittlich rund 1600 Franken. (SDA)
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