Bundesrat beschliesst
Jetzt dürfen auch gehörlose Einäugige Auto fahren

Um in Zukunft hinter dem Steuer sitzen zu dürfen, darf Ihnen Hören und fast auch das Sehen vergehen.
Publiziert: 05.07.2015 um 04:14 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:35 Uhr
Der Bundesrat lässt neu auch einäugige Gehörlose hinters Steuer.
Foto: Keystone

Auge(n) auf im Strassenverkehr.

Wer in der Schweiz Auto fahren will, braucht dafür nicht mehr so scharfe Augen wie bisher. Der Bundesrat hat diese Woche die Mindestvorgaben betreffend Sehschärfe gesenkt und lässt neu auch einäugige Gehörlose hinter das Steuer, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.

Der Minimalwert für Personen, die nur auf einem Auge sehen, sinkt von aktuell 0,8 auf neu 0,6. Gültig ist die Regelung ab Juli 2016.

Das Bundesamt für Strassen erklärt dazu: «Die Betroffenen nehmen zwar alle Informationen nur über ein Auge auf. Sie sind sich aber gewohnt, mit dieser Situation umzugehen, auch bei der Teilnahme am Strassenverkehr.»

Trotzdem hat man beim Bund Sicherheitsbedenken: «Die verkehrsmedizinische Erfahrung zeigt, dass die vorgeschlagenen Sehschärfewerte bei beidäugigem Sehen sowie bei Einäugigen an sich zu niedrige Werte sind.»

Umgesetzt wurde die neue Regelung trotzdem, da sie in der EU schon länger so gilt und der Bundesrat für die Schweiz keine Sonderregelung mehr wollte.

Bei der Stiftung Road Cross Schweiz, welche Unfallopfer vertritt, stossen die Änderungen auf Kritik: «Es ist zu befürchten, dass sich diese Lockerung negativ auf die Verkehrssicherheit auswirkt.» Man müsse zumindest genau vorschreiben, wie breit das Gesichtsfeld ist, das Einäugige zwingend abdecken müssen.

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