Zur Debatte steht das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP), das der Bundesrat dem Parlament schon einmal vorgelegt hatte. Damals stellte sich der Nationalrat quer und wies das Paket an den Bundesrat zurück. Im zweiten Anlauf hat der Nationalrat dann Ja gesagt, aber einzelne Massnahmen gestrichen.
Nein sagte er zum grössten Sparposten, der die AHV betrifft: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV sollen 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Die Finanzkommission des Ständerates hat sich für diese Massnahme ausgesprochen.
Anders als der Nationalrat möchte sie auch die Landwirtschaft nicht gänzlich verschonen. Sie schlägt vor, dass wenigstens 30 Millionen Franken eingespart werden sollen. Der Bundesrat möchte bei der Landwirtschaft 57 Millionen Franken sparen. Insgesamt will er mit dem KAP über 700 Millionen Franken einsparen. Massnahmen, für die es keine Gesetzesänderung braucht, nahm er bereits ins Budget 2015 auf.
Beim ersten Anlauf war das KAP am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Während SP und Grüne Massnahmen gegen Steuerhinterziehung forderten, pochte die SVP auf einen Kahlschlag beim Personal. Der Bundesrat beschloss aber, das KAP dem Parlament unverändert nochmals vorzulegen.
Die Personalkosten geben allerdings weiterhin zu reden. Im Nationalrat beantragten die FDP und die SVP im Rahmen des KAP, die Ausgaben des Bundes im Jahr 2016 bei 64 Milliarden Franken zu plafonieren, auf dem Niveau von 2014.
Die Kürzung sollte insbesondere beim Personalaufwand und beim Sach- und Betriebsaufwand erfolgen. Der Nationalrat lehnte die Anträge jedoch ebenso ab wie den Vorschlag der Grünliberalen, die eine Plafonierung bei 67 Milliarden forderten.
Auch der Bundesrat möchte die Personalkosten begrenzen, allerdings weniger drastisch. Würden der Antrag der FDP und der SVP umgesetzt, müsste jeder sechste Mitarbeitende der Bundesverwaltung per Ende Jahr entlassen werden, gab Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu bedenken.