Julio Rocha darf an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen gegen einen entsprechenden Entscheid abgewiesen.
Dem nicaraguanischen Fifa-Funktionär Rocha wird vorgeworfen, Bestechungsgelder im Wert von 100'000 Dollar von der amerikanischen Sportvermarktungsfirma Traffic Sport USA entgegen genommen zu haben.
Als Gegenleistung sicherte Rocha dem Unternehmen die Vermarktungsrechte für die Heimspiele der nicaraguanischen Nationalmannschaft für die Qualifikation zur Weltmeisterschaft 2018 zu.
USA statt Nicaragua
Die Verhandlungen für die Vermarktungsrechte führte Rocha im Frühling 2011 in seiner damaligen Funktion als Präsident des nicaraguanischen Fussballverbands. Den Vertrag mit der Traffic Sport USA unterschrieb der Fifa-Funktionär in den USA.
Das Bundesgericht bestätigt mit seinem Urteil den Entscheid des Bundesstrafgerichts. Es kommt zum Schluss, dass dem amerikanischen Auslieferungsgesuch und nicht dem nicaraguanischen der Vorrang zu geben ist.
Der Betroffene hatte beantragt, an sein Heimatland ausgeliefert zu werden. Weil Nicaragua eigene Staatsbürger nicht ausliefert, hätte er nicht an die USA weitergeliefert werden können. (SDA)