Bundesgericht verwehrt Versicherungs-Geld
Berner Taliban-Geisel ist selber schuld

Seine posttraumatische Störung wollte die ehemalige Berner Taliban-Geisel David O.* über die Versicherung abrechnen. Doch die verweigerte die Zahlung. Zu Recht – wie das Bundesgericht jetzt entschied.
Publiziert: 05.03.2015 um 12:01 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:37 Uhr
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Das Paar nach der Landung in Zürich.
Foto: Keystone

Bald vier Jahre sind vergangen, seit Taliban in Pakistan ein Berner Pärchen entführten. Über acht Monate waren Daniela W.* (32) und David O.* (35) in Geiselhaft. Eine Zeit, die Spuren hinterlassen hat.

David O. litt nach seiner Befreiung an einer posttraumatischen Störung. Schnell war klar: Von der Versicherung gibts dafür kein Geld. O. sei mit seiner Reise nach Pakistan «ein absolutes Wagnis eingegangen». Die schwere des Falles rechtfertige eine vollständige Leistungsverweigerung, begründete die Versicherung. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten riet wegen «erhöhter Entführungsgefahr» von Reisen nach Pakistan ab.

Der damalige Berner Polizist wollte den Versicherungsentscheid nicht akzeptieren. Auch nicht, nachdem das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn die Leistungsverweigerung bestätigte.

O. legte Beschwerde beim Bundesgericht ein – und blitzte ab!

Im Urteil vom 6. Februar, welches das Gericht heute veröffentlicht hat, heisst es: Der Berner habe die Gefahr eine Entführung «bewusst in Kauf genommen». Das Risiko für Leib und Leben habe sich auch nicht durch seine Fähigkeiten als Polizist auf «ein vernünftiges Mass reduzieren lassen».

Die vollständige Verweigerung der Geldleistung durch die Versicherung sei gerechtfertigt. (mad)

* Name der Redaktion bekannt

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