Bundesgericht verfügt
Zug muss Raser 2000 Fr zahlen!

Die Zuger Behörden dürfen einem Raser den Führerausweis nicht zwei, sondern nur einen Monat entziehen. Zudem müssen sie ihm 2000 Franken Entschädigung zahlen. Das hat das Bundesgericht verfügt.
Publiziert: 06.07.2015 um 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:21 Uhr

Das Bundesgericht hat entschieden, dass einem in der Schweiz wohnhaften Niederländer der Führerausweis nur einen, und nicht wie von den Zuger Behörden verfügt, zwei Monate entzogen werden darf. Der Mann war auf deutschen Autobahnen zwei Mal mit über 180 km/h statt der erlaubten 120 km/h unterwegs gewesen.

Zudem hielt er den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug «bei weitem» nicht ein, wie das Bundesgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schreibt.

Für die Raserei erhielt der Niederländer von den deutschen Behörden eine Busse von 1450 Euro aufgebrummt und ein zweimonatiges Fahrverbot. Das Strassenverkehrsamt Zug entzog ihm zudem seinen Führerausweis für zwei Monate.

Dagegen wehrte sich der Mann vor Bundesgericht erfolgreich. Bei einem Ersttäter, wie es der Niederländer war, dürfen die Schweizer Behörden eine Tat nicht strenger bewerten als die ausländischen. Deshalb stand für den Führerausweisentzug von Anfang an ein Maximum von zwei Monaten fest.

Nur ist bei der Verhängung der Schweizer Sanktion zu berücksichtigen, wie schwer die ausländische Strafe den Täter getroffen hat. Weil der Mann in diesem Fall sehr oft in Deutschland mit dem Auto geschäftlich unterwegs war, geht das Bundesgericht von einer starken Betroffenheit aus.

Deshalb hat es den Führerausweisentzug auf einen Monat reduziert. Der Kanton Zug muss dem Niederländer zudem eine Entschädigung von 2000 Franken bezahlen. (SDA)

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