Bundesgericht verbietet ihm «SIG Sauer P226»
IZRS-Chef Blancho zu radikal für eine Waffe

Nicolas Blancho, der Präsident des Vereins Islamischer Zentralrat Schweiz (IZRS), erhält keinen Waffenerwerbsschein. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von Blancho abgewiesen.
Publiziert: 08.05.2018 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 22:15 Uhr
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IZRS-Chef Nicolas Blancho erhält kein Waffenerwerbsschein, weil er zu radikal ist.
Foto: Keystone/Laurent Gillieron

Das Bundesgericht bestätigt in seinem am Dienstag publizierten Urteil den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte ausführlich dargelegt, aus welchen Gründen Blancho kein Waffenerwerbsschein ausgestellt werde.

Der Präsident des IZRS hatte im Oktober 2014 ein entsprechendes Gesuch bei seiner Wohngemeinde eingereicht. Er hatte die Absicht, sich eine Pistole SIG Sauer P226 zu kaufen.

Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Entscheid vom Dezember 2017 fest, Blancho könne einen sorgfältigen, verantwortungsbewussten und gesetzmässigen Umgang nicht ausreichend gewährleisten.

Zu wenig Anerkennung für Schweizer Recht

Als Grund für seine Annahme nannte das Gericht die radikale Gesinnung Blanchos und dass dieser die Menschenrechte und das in der Schweiz geltende Recht nicht vollumfänglich anerkenne. Zudem betrachte er einen gewaltsamen Widerstand in gewissen Situationen für legitim.

Es bestehen gemäss Verwaltungsgericht konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Blancho Dritte mit einer Waffe gefährden könnte. Auch besteht keine Gewähr dafür, dass Blancho eine erworbene Waffe nicht an andere Personen weitergibt.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass der Präsident des IZRS nicht ausreichend ausgeführt habe, inwiefern die Verweigerung eines Waffenerwerbsscheins seine Rechte verletzte.

Nicolas Blancho und zwei weitere Männer stehen am 16. und 17. Mai vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ihnen wird ein Verstoss gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat und verwandter Organisationen vorgeworfen. (Urteil 2C_54/2018 vom 23.04.2018) (SDA)

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