Bundesgericht rügt Vollzugsbehörden
Schenkkreis-Mörder muss Therapie machen können

Das Gefängnis Thorberg BE muss sich unverzüglich darum kümmern, dass einer der dort gefangenen Schenkkreis-Mörder von Grenchen SO eine Therapie machen kann. Dies hat das Bundesgericht entschieden und rügt die Vollzugsbehörde bereits das zweite Mal in dieser Sache.
Publiziert: 02.03.2023 um 12:51 Uhr
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Aktualisiert: 02.03.2023 um 13:22 Uhr
Wegen Überlastung erhielt ein Verurteilter in der Justizvollzugsanstalt Thorberg keine Therapie. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Vor rund zwei Jahren bewilligte das Solothurner Amt für Justizvollzug erstmals Ausgänge in Doppelbegleitung der Polizei für den Verurteilten. Eine der Auflagen war die Weiterführung der forensischen Therapie. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Eine Therapiemöglichkeit erhielt der Mann jedoch trotz eigener Anfragen nicht. Aus diesem Grund kam es auch zu keinem Ausgang. Das Bundesgericht hat nun eine Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen und zum zweiten Mal eine Rechtsverzögerung festgestellt. (Urteil 6B_1408/2022 vom 17.2.2022)

(SDA)

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