Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hatte im September 2017 aufgrund zahlreicher Beschwerden aus dem In- und Ausland eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Viagogo eingereicht.
Immer wieder warteten Kunden von Viagogo vergeblich auf die gekauften Tickets, zahlten Wucherpreise oder blieben an der Eingangskontrolle hängen, weil auf dem Ticket der Name einer anderen Person stand.
Wie das Zürcher Handelsgericht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Nutzer von Viagogo nicht getäuscht werden. Auch für den Durchschnittskunden sei erkennbar, dass auf den Online-Plattformen von Viagogo Tickets weiterverkauft würden.
Zufrieden mit dem Urteil
Viagogo gebe nicht an, der Erstverkäufer zu sein und mache auch sonst keine falschen Angaben über sich und sein Geschäftsmodell. Weiter werde der zu bezahlende Preis für Tickets und Gebühren dem Käufer vor Abschluss des Kaufs bekannt gegeben.
Das Unternehmen kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichts wie folgt: «viagogo ist sehr zufrieden mit der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zu seinen Gunsten. Obwohl wir bedauern, dass diese Angelegenheit für beide Seiten viel Zeit in Anspruch genommen hat, sind wir der festen Überzeugung, dass die Entscheidung des Gerichts viagogos umfassende Arbeit in den letzten Jahren unterstreicht, um die Bedenken der Regulierungsbehörden zu adressieren. viagogo hofft, nun eine starke und positive Beziehung zu SECO unterhalten zu können, um die Schweizer Verbraucher auch in Zukunft zu schützen.»
Hinweis auf Webseite platziert
Viagogo hat seinen Sitz in Genf und betreibt sein Geschäft über 70 Domain-Namen in zahlreichen Ländern. Von diesen Internetseiten kann auf das Gesamtangebot des Unternehmens zugegriffen werden.
Noch während des Verfahrens vor dem Handelsgericht platzierte das Unternehmen auf den Webseiten den Hinweis «Wir sind der weltweit grösste Sekundärmarktplatz für den Verkauf von Live-Event-Tickets.» Die Preise würden von den Verkäufern festgelegt und könnten unter oder über dem Marktpreis liegen. (SDA)
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