Der Kopftuchstreit im sanktgallischen St. Margrethen hat ein Ende. Das Bundesgericht in Lausanne hat heute in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass ein muslimisches Mädchen aus Bosnien ihren sogenannten Hijab während des Unterrichts tragen darf.
Das höchste Schweizer Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die gesetzliche Grundlage für ein Verbot zwar vorhanden ist. Weil mit dem Verbot des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen jedoch die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. In St. Margrethen ist dies nicht der Fall.
Wie die Bundesrichter festhielten, fehle es an einem öffentlichen Interesse, das ein Verbot rechtfertigen würde. So werde die für einen geregelten Schulunterricht notwendige Disziplin und Ordnung nicht gestört, wenn eine Schülerin ein Kopftuch trage.
Auch werde der religiöse Friede damit nicht gefährdet, und es finde kein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot statt. Was die Integration und Frage der Gleichstellung von Mann und Frau betrifft, so betonten die Richter, dass es eben im Sinne des Mädchens sei, den Unterricht zu besuchen, um danach eine berufliche Laufbahn einschlagen zu können.
Begonnen hatte der Streit 2013. Die damals 12-jährige Schülerin war nach den Sommerferien mit einem Kopftuch in der Schule erschienen. Die Schulgemeinde St. Margrethen teilte der Familie daraufhin mit, dass das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht gemäss Schulordnung verboten sei.
Das Bildungsdepartement bestätigte diesen Entscheid, aber das St. Galler Verwaltungsgericht hob ihn wieder auf und erlaubte dem Mädchen das Tragen des Hijabs. Dagegen erhob der Schulrat Beschwerde und zog den Fall weiter ans Bundesgericht. (SDA/vsc)