Bundesgericht hält fest
Primarlehrer ist ein Frauenberuf

Sind die Löhne der Primarlehrer fair? Das Bundesgericht hat den Beruf unter die Lupe genommen und festgestellt, dass es sich dabei um einen klassischen «Frauenberuf» handelt. Die Aargauer Lehrerinnen freuen sich über den Entscheid, er könnte auch Auswirkungen auf andere Kantone haben
Publiziert: 01.12.2015 um 13:35 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:51 Uhr
Es gibt deutlich mehr Primarlehrerinnen als Primarlehrer.
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Dieser Entscheid ist wegweisend. Nun muss das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau prüfen, ob die lohnmässige Einstufung der Primarschullehrpersonen geschlechterdiskriminierend war. Ob die Aargauer Primarschullehrerinnen und Primarschullehrer einen höheren Lohn erhalten werden, ist somit noch nicht entschieden.

Das Verwaltungsgericht war in seinem hier angefochtenen Entscheid zum Schluss gekommen, dass der Beruf der Lehrpersonen der Primarstufe nicht frauentypisch sei. Deshalb hat es sich nicht weiter mit der Lohnfrage auseinandergesetzt. Das muss es nun jedoch nachholen.

Die Abstimmung der fünf Bundesrichterinnen und -richter fiel mit drei zu zwei Stimmen aus und folgte dem Antrag auf Gutheissung der Abteilungspräsidentin Susanne Leuzinger (SP).

Die Zahlen bezüglich der Geschlechterverhältnisse unter den Lehrpersonen im Primarschulbereich haben sich gemäss Leuzinger insbesondere in den letzten 20 Jahren derart verändert, dass der Beruf als klassischer Frauenberuf zu qualifizieren sei.

Bis zu 95 Prozent der Lehrer sind Frauen

Im Kanton Aargau sind über 80 Prozent der Angestellten Frauen. Bei den Einschulungsklassen sind es sogar über 95 Prozent. Es sei nicht auszuschliessen, dass sich bei der Lohneinstufung eine geschlechterspezifische Diskriminierung eingeschlichen habe.

Dass es sich um einen Frauenberuf handelt, zeige sich auch aufgrund der öffentlichen Bemühungen, den Beruf des Primarlehrers auch für Männer wieder attraktiver zu machen. Dies wäre nicht notwendig, wenn er ein geschlechtsneutraler Beruf wäre, so Leuzinger.

Statistiken zeigten ausserdem, dass sehr viele Angestellte im Primarschulbereich nur Teilzeit arbeiteten, was wiederum typisch sei für einen Frauenberuf. Und viele Männer wollen nicht als Primarschullehrer arbeiten, weil die Lohnentwicklung nicht ihren Vorstellungen entspreche.

Marcel Maillard (CVP), der die Beschwerde zur Ablehnung empfohlen hat, hält den Zeitpunkt für dieses Urteil für «denkbar schlecht». Er argumentierte damit, dass der Männeranteil gerade in den letzten zwei bis drei Jahren um gut ein oder zwei Prozent zugenommen habe. Der Zenit sei damit erreicht und es zeichne sich damit eine Trendwende an.

Maillard hat zudem die Anstellungspensen ins Spiel gebracht. Während 51 Prozent der Primarschullehrer im Kanton Aargau 100 Prozent arbeiteten, seien es bei den Frauen nur 27 Prozent. Faktisch würden demnach viele Schulstunden von Männern erteilt. Von einem Frauenberuf zu sprechen, sei deshalb verfehlt.

Uneinig war sich das Gericht in der Frage, ob mit dem am Dienstag gefällten Urteil eine Rechtsprechungsänderung vorgenommen werde. Bisher bezeichnete das Bundesgericht den Primarlehrerberuf jeweils als geschlechtsneutral und verwendete ihn bei Lohnbeurteilungen als eine entsprechende Referenz.

Allerdings war in den bisherigen Urteilen des Bundesgerichts nie konkret die Frage zu beantworten, ob es sich beim Primarlehrerberuf um einen geschlechterspezifischen Beruf handelt.

Elisabeth Abbassi, Präsidentin des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands, zeigte sich hoch erfreut über das Urteil des Bundesgerichts. Damit sei der Grundstein gelegt, damit nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Aargau, sondern auch die anderer Kantone eine Überprüfung ihrer Entlöhnung fordern könnten.

Die Qualifikation des Berufes der Primarlehrerin und des Primarlehrers als Frauenberuf betrachtet Abbassi nicht als Zementierung der Verhältnisse. Vielmehr könne eine Anpassung der Löhne dazu führen, dass der Beruf auch für Männer wieder attraktiver werde.

Sitzung 8C_366/2014 vom 01.12.2015

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