Bundesgericht
Erdölbranche zieht Urteil über CO2-Abgabe ans Bundesgericht weiter

Die Erhöhung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas kommt vor das Bundesgericht. Die Erdölbranche, die sich gegen höhere Abgaben wehrt, hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitergezogen.
Publiziert: 15.12.2015 um 09:44 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2018 um 11:31 Uhr

Roland Bilang, Geschäftsführer der Erdöl-Vereinigung, bestätigte am Dienstag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Neuen Luzerner Zeitung» und des «St. Galler Tagblatts». Das Bundesverwaltungsgericht war Ende Oktober zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat gestützt auf das CO2-Gesetz die Lenkungsabgabe für Brennstoffe erhöhen darf, wenn die Zwischenziele für die Reduktion von Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden.

Die Abgabe war per Anfang 2014 von 36 Franken auf 60 Franken pro Tonne CO2 erhöht worden. Grund dafür war, dass das festgelegte Zwischenziel bei der Reduktion von Treibhausgasen verfehlt worden war. Das zeigte die CO2-Statistik vom Juli 2013.

Die Erdölbranche kritisiert allerdings die Qualität der statistischen Daten, die als Grundlage für die Erhöhungen dienen. Es müsse überprüft werden, wie diese Statistik zustande komme, sagte Bilang am Dienstag.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass die Statistiken nicht den statistischen Standards entsprechen. Die Beschwerde gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe, die ein Heizöllieferant eingereicht hatte, wurde daher abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, dass der Bundesrat die Abgabe auf bis zu 120 Franken pro Tonne CO2 erhöhen darf, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden.

Der nächste Erhöhungsschritt ist bereits geplant: Auf das kommende Jahr hin wird die Abgabe auf 84 Franken pro Tonne CO2 erhöht, weil die Schweiz ihr CO2-Reduktionsziel im vergangenen Jahr verfehlt hatte. Damit kostet die Abgabe auf einen Liter Heizöl extraleicht gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) künftig 22 statt 16 Rappen und auf Erdgas 17 statt 12 Rappen pro Kubikmeter.

Die seit 2008 erhobene CO2-Abgabe soll Anreize zum sparsamen Verbrauch von fossilen Brennstoffen setzen. Gemäss BAFU ist die Abgabe «ein zentrales Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele». Im Kyoto-Protokoll hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.

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