Bundesgericht bestätigt Urteil
Mehrjährige Haft für Eritreer wegen versuchter Tötung

Bereits Ende März wurde ein Eritreer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil.
Publiziert: 26.11.2024 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2024 um 12:08 Uhr
Das Bundesgericht bestätigte eine mehrjährige Haftstrafe. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Bundesgericht bestätigt Verurteilung eines Eritreers wegen versuchter vorsätzlicher Tötung
  • Mann stach Zufallsbekanntschaft mit Sackmesser nieder
  • Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten
  • Zehn Jahre Landesverweis
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 25-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte den Eritreer Ende März zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sieben Monaten und ordnete eine Landesverweisung von zehn Jahren an.

Die Freiheitsstrafe wurde zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Abgewiesenes Asylgesuch und vorläufige Aufnahme

Der in Äthiopien geborene und aufgewachsene Mann kam 2015 in die Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen. Es wurde ihm die vorläufige Aufnahme gewährt.

Im Mai 2020 stach er mit einem Sackmesser auf einen Mann ein, den er kurz davor kennengelernt hatte. Im Gespräch kamen sie darauf, dass sie sich für Kampfsport interessieren.

Als sie im Stand ihre Kampfpositionen vergleichen wollten, verpasste der Eritreer seinem Gegenüber einen Faustschlag ins Gesicht. Weitere Schläge wurden gegenseitig ausgeteilt.

Mann mit Messer attackiert

Als die Zufallsbekanntschaft sich entfernte, lief ihr der junge Mann nach und versetzte dem Mann mehrere lebensbedrohliche Messerstiche. Das Bundesgericht bestätigt, dass der Eritreer bei der Ausführung der Stiche den Tod des Gegenübers in Kauf genommen habe.

Eine der Verletzungen sei 10 Zentimeter tief gewesen, was zeige, dass der Beschwerdeführer das Messer mit einer 7 Zentimeter langen Klinge mit grosser Wucht geführt habe.

Mehrfach straffällig geworden

Auch gegen die Landesverweisung ist laut dem höchsten Schweizer Gericht nichts einzuwenden. Wie aus dem Urteil hervorgeht, ist er bereits mehrmals straffällig geworden, zum Teil einschlägig.

Die Gefahr von weiteren Straftaten sei gross. Und obwohl der junge Mann in Äthiopien aufgewachsen ist, geht das Gericht von einer intakten Integrationsmöglichkeit in Eritrea aus, da er die Landessprache spreche.

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