Bundesgericht bestätigt
Praxis bei Weiterbildung für unbefristeten Führerausweis zwingend

Der in der Zwei-Phasen-Ausbildung vorgeschriebene zusätzliche Ausbildungstag zur Erlangung des Führerausweises darf nicht ausschliesslich an einem Fahrsimulator absolviert werden. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Neuenburger Strassenverkehrsamtes bestätigt.
Publiziert: 27.09.2023 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2023 um 14:35 Uhr
Neulenker müssen die Weiterbildung für den definitiven Führerausweis praktisch absolvieren. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Eine Firma im Kanton Neuenburg wollte die Weiterbildung für Neulenker zur Erlangung des unbefristeten Führerausweises ausschliesslich auf einem Simulator durchführen. Vorgängig konsultierte sie das Bundesamt für Strassen, die Vereinigung der Strassenverkehrsämter und das Neuenburger Strassenverkehrsamt.

Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, lehnten die Behörden das Konzept im Jahr 2021 ab. Ihre Position wurde von der Neuenburger Justiz bestätigt. Im Wesentlichen befand diese, dass der zusätzliche Ausbildungstag darauf abziele, die Neulenker mit praktischen Situationen zu konfrontieren. Zu diesem Zweck müssten die Organisatoren über eine Piste und Fahrzeuge verfügen. (Urteil 2C_103/2023 vom 13.9.2023)

(SDA)

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