Bundesamt verbietet Ju-Air kommerzielle Flüge
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Airline will trotzdem fliegen:Bundesamt verbietet Ju-Air kommerzielle Flüge

Bazl verbietet kommerzielle Passagier-Flüge -– Airline macht trotzdem weiter
Ju-Air macht alle Passagiere zu Vereinsmitgliedern

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wird der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Doch die Oldtimer-Airline zeigt sich unbeeindruckt: «Wir fliegen weiter!» Alle Passagiere werden nun Vereinsmitglieder.
Publiziert: 12.03.2019 um 09:40 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 20:44 Uhr
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Die Erlebnisreise mit der Ju-52 ins Tessin endete am 4. August 2018 in einer Tragödie.
Foto: Keystone
Petar Marjanovic

Die Trauer war gross: Im Sommer 2018 stürzte eine Ju-Air-Maschine am Piz Segnas ab. Alle 20 Menschen an Bord starben. Die Frage kam auf, wie sicher die Oldtimer-Maschinen noch sind.

Nun hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt einen Entscheid getroffen: Sie will der Dübendorfer Airline die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen. Der Grund sei die Tatsache, dass die Ju-Air die technischen Massnahmen noch nicht vollständig umgesetzt habe, schreibt das Bazl.

«Der Betrieb von solchen Oldtimern ist anspruchsvoll», sagt Bazl-Sprecher Urs Holderegger zu BLICK. «Bei unseren Untersuchungen haben wir festgestellt, dass es offene Fragen bei technischen und operativen Aspekten gibt.» Bis diese Fragen geklärt und die Mängel behoben seien, gebe es keine Flüge.

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Wer fliegen will, muss Mitglied werden

Damit bleiben die Oldtimer vorläufig am Boden – zumindest für viele Flieger-Interessierte. Das Bazl sieht nämlich vor, dass Vereinsmitglieder weiterhin im «privaten Rahmen» Passagierflüge anbieten dürfen. Passagiere müssten mindestens 30 Tage Mitglied des Vereins sein und über die «höheren Risiken» der Oldtimer-Fliegerei aufgeklärt worden sein.

Absurd sei diese Regelung nicht, sagt Bazl-Sprecher Holderegger zu BLICK. «Nein, das Ziel dieser Regel ist, dass der Flug mit einem solchen Oldtimer nicht zum ‹spontanen Ausflug› wird.» Wer einen solchen Flug machen wolle, müsse sich der Risiken bewusst sein. «Mit der Auflage, dass ein Passagier nun 30 Tage Vereinsmitglied sein muss, schaffen wir eine Anforderung dafür», erklärt Holderegger.

«Ju-Air fliegt weiter»

Diese Ausnahme ist wohl auch der Grund, wieso die Ju-Air in einer ersten Stellungnahme gelassen auf den Entscheid reagiert. «Für die Ju-Air bedeutet das für Flüge in der Schweiz keine wesentliche Änderung», sagt Sprecher Christian Gartmann in einer Stellungnahme. Bereits heute sei nämlich fast jeder Passagier bereits Vereinsmitglied.

Für Gartmann ist deshalb klar: «Die Ju-Air fliegt weiter.» Die Airline wolle alle drei Junker-Oldtimer des Modells Ju-52 restaurieren. Das führe dazu, dass heuer und nächstes Jahr der Flugbetrieb eingeschränkt werde. Man wolle die Maschinen komplett durchleuchten.

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