Wer sich tätowieren lassen wolle, solle nicht leichtfertig seine Haut riskieren, warnte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bevor die erste Tätowiernadel die Haut steche, müsse man sich genau informieren.
Beim Tätowieren werden Pigmente mittels speziellen Nadeln in die Dermis-Schicht der Haut eingebracht. Durch das Stechen entsteht eine oberflächliche Wunde, die sich in Verbindung mit Keimen infizieren kann, wie das BLV schreibt.
Tätowierer seien an die Sorgfaltspflicht gebunden und müssten Hygiene- und Arbeitsvorschriften beachten. «Bei Missachtung dieser Vorschriften können schlimmstenfalls bakterielle Infekte entstehen oder Infektionen übertragen werden, zum Beispiel durch Hepatitis-Erreger.»
Über die langfristigen Wirkungen von Farbpigmenten und anderen Zusätzen in Tattoofarben sei noch wenig bekannt, doch «Tattoofarben können krebserregende Stoffe, toxische Schwermetalle oder weitere gefährliche Zusätze enthalten.»
Erst 2014 habe der Verband der Kantonschemiker und Kantonschemikerinnen der Schweiz über zweihundert Tinten für Tattoo und Permanent Make-up untersucht. «Mehr als die Hälfte der kontrollierten Produkte wurden als gesundheitsgefährdend eingestuft und mit einem Anwendungsverbot belegt.»
Die Liste mit diesen verbotenen Tattoofarben findet sich auf der Webseite www.gezeichnetfürsleben.ch. Auf diese hat das BLV Informationen und Merkblätter zur möglichen Gesundheitsgefährdung beim Tätowieren zusammengestellt.
Zudem startete es Anfang August eine Kampagne mittels zweier Postkarten, um auf die Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Die Postkarten würden an Standorten wie Badeanstalten, Boutiquen, Konzertlokalen oder in Restaurants aufgelegt. (SDA)