Die Liste verbotener Betäubungsmittel umfasst mit den Neuaufnahmen 276 Substanzen und 15 Substanzgruppen (Derivate). Handel und Herstellung dieser Substanzen sind verboten und unterliegen den Strafbestimmungen im Betäubungsmittelgesetz.
Die neuen Verbote tragen der Entwicklung auf dem Drogenmarkt Rechnung, wie das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) mitteilte. Drogenlabors entwickeln durch Veränderungen oder Neukreationen immer wieder neue Designerdrogen, welche sich dem Zugriff durch das Gesetz entziehen.
Die als «Research Chemicals» oder «Legal Highs» bezeichneten Stoffe stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Wie das EDI schrieb, ist nicht bekannt, ob und wie stark sie abhängig machen oder wie giftig sie sind. Wegen ihrer Ähnlichkeit mit kontrollierten Substanzen gehen die Behörden aber von ihrer Schädlichkeit aus.
Die neu verbotenen Substanzen finden in der Schweiz weder medizinisch noch industriell Verwendung, wie das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Dass sie als Designerdrogen konsumiert werden, ist hingegen nachgewiesen oder zu erwarten.
Angeboten werden die psychoaktiven Produkte hauptsächlich im Internet. Insbesondere Hexahydrocannabinol (HHC) war in spezialisierten Online-Shops verbreitet. Dabei handelt es sich um den künstlich hergestellten berauschenden Wirkstoff THC der Hanfpflanze.
Ebenfalls verboten sind neu weitere künstliche Cannabis-Wirkstoffe. Hinzu kommen äusserst potente Opioide, LSD-ähnliche Halluzinogene und ein Benzodiazepin-Derivat (Beruhigungsmittel).
Generell sind Designerdrogen molekuläre Veränderungen von dem Betäubungsmittelgesetz unterstehenden Substanzen oder völlig neu entwickelte chemische Strukturen, deren Wirkung bestehenden Drogen gleicht. Sie wirken dämpfend, stimulierend oder halluzinogen.
(SDA)