Dies schlägt der Regierungsrat in einer Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes vor, die er bis am 9. Juli in die Vernehmlassung geschickt hat, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Er setzt mit der Neuerung eine Motion um, welche der Landrat im April 2024 grossmehrheitlich gutgeheissen hat.
Mit dem Systemwechsel soll erreicht werden, dass der Landrat sich auf die finanzielle Steuerung des Personalbudgets konzentrieren kann. Damit soll verhindert werden, dass es in der Budgetdebatte des Parlaments weiterhin lange und oft emotionale Diskussionen um einzelne Pensen gibt.
Die Motion verlangte für den Globalkredit eine vierjährige Periode. Der Regierungsrat entschied sich für drei Jahre. Er begründete dies damit, dass drei Jahre besser zu den finanziellen Planungsperioden des Kantons passten. So werde das Budget jeweils zusammen mit den Finanzplänen der folgenden zwei Jahre erstellt.
Der Globalkredit wird gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag aus einem Basisbetrag und einer durchschnittlichen Kostenveränderungsquote bestehen. Bei dieser Quote geht es um neue Pensen oder Lohnerhöhungen.
Der Regierungsrat werde neu dafür verantwortlich sein, dass der Globalkredit über die Dauer von drei Jahren gesamthaft eingehalten werden, hiess es in der Mitteilung. Er habe aber den Spielraum, in einzelnen Jahren den Kredit zu überziehen oder zu unterschreiten.
Ausnahmen vom Globalkredit sind in Ausnahmefällen möglich. Als Beispiele nennt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft das Greifen der Ausgaben- und Schuldenbremse oder äussere Faktoren, welche der Kanton selbst nicht beeinflussen kann, etwa Bundesvorgaben.
Der Regierungsrat hat das Ziel, die neuen Bestimmungen auf den 1. Juni 2026 in Kraft zu setzen. Damit könnte der Systemwechsel auf das Budget 2027 hin umgesetzt werden. Mehrjährige Globalkredite für das Personal kennt auch der Kanton Uri.