Brutale Eltern züchtigen ihre Kinder - Baby stirbt
«Heute finde ich das nicht mehr richtig»

Ein zweieinhalb Monate altes Mädchen musste sterben, weil es nicht aufhörte zu schreien. Der brutale Vater verweigerte am Prozess gestern jegliche Aussage, die Ehefrau räumte ein Fehlverhalten ein.
Publiziert: 25.09.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:17 Uhr
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Für die Mutter – hier auf dem Weg zum Gericht – werden 18 Monate bedingt gefordert.
Foto: Claudio Meier
Von Viktor Dammann

Das Kindergrab der kleinen Klara* wirkt trostlos. Kein Blümlein, kein Windrad und kein Stofftier ziert ihre letzte Ruhestätte. Genauso trist verlief das Leben des Säuglings, der nur knapp zehn Wochen alt wurde.

Von Geburt an wurden Klara und ihr ein Jahr älteres Schwesterchen aus angeblich erzieherischen Gründen von den frömmlerischen Eltern auf Po und Oberschenkel geschlagen. Zum Einsatz kamen dabei Holzkellen oder ein eigens dafür angeschaffter Plastik-Teppichklopfer aus dem Brockenhaus.

Einmal versetzte der Vater Klaras Schwesterchen, als es in der Badewanne stand, eine heftige Ohrfeige. Die Kleine stürzte – ein Zahn brach ab.

Baby Klara musste sterben, weil es nicht aufhörte zu schreien. Der arbeitslose Tauchlehrer hatte das hilflose Kind unter zwei Kopfkissen und eine Daunendecke gesteckt. Laut Anklage, um das Schreien zu dämpfen und zur «Beruhigung».

Nach einiger Zeit blickte der Vater unter die Decke, «wobei er feststellte, dass das immer noch schreiende Kind verschwitzt war», wie Staatsanwalt Alexander Knauss gestern vor dem Zürcher Bezirksgericht ausführte. Der Vater habe das Kind «zur Abkühlung» unter den Wasserhahn gehalten und danach wieder unter die Bettwäsche gesteckt. Das Baby überlebte die Prozedur nicht. Es starb an den Folgen von Sauerstoffmangel.

Der brutale Vater verweigerte am Prozess gestern jegliche Aussage. Gemäss seiner ersten Ehefrau glaubte er, ein «Prophet Gottes» zu sein.

Der Verteidiger führte aus, sein Mandant habe nicht mit dem Tod des Kindes gerechnet. Auch der Staatsanwalt geht von «Grobfahrlässigkeit» aus. Er beantragt dreieinhalb Jahre Gefängnis. Sollte das Gericht jedoch von eventual­vorsätzlicher Tötung ausgehen, drohen zehn Jahre Haft.

Die Ehefrau räumte ein Fehlverhalten ein: «Heute finde ich das nicht mehr richtig», meinte sie. «Der Verlust meines Kindes ist unerträglich.»

Das Bild des schmucklosen Grabes spricht eine andere Sprache. Das Urteil folgt am Dienstag nächster Woche.

* Name geändert

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