Die Familie von Boi Ngoc Nguyen († 17) geht seit sieben Jahren durch die Hölle. Ihre einzige Tochter und Schwester wurde im August 2009 in Sessa TI erschlagen (BLICK berichtete). Jetzt türmte Bois Mörder, Kris Van Ooijen (22), in der Nacht auf Samstag aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG.
Die Polizei informierte Bois Familie am Samstag. «Es läutete an der Tür. Draussen war die Polizei», sagt Bois Bruder Tung (18). «Die Polizei gab uns eine Telefonnummer, wo wir anrufen könnten, falls wir etwas Ungewöhnliches bemerkten.»
Bois Mutter Tuyet Mai (57) hat keine Kraft, etwas zu sagen. Ihre Augen sind verweint. Sohn Hung Chu (35) ist wütend: «So einer gehört für immer in den Knast! Wir sehen ja jetzt, was die Therapie beim Mörder meiner Schwester genützt hat.» Er fordert, dass solche Täter härter bestraft werden. «Ich wünsche das, was wir seit dem Tod meiner Schwester erleben, keiner anderen Familie.»
Bois Familie hatte nach ihrem Verschwinden am 7. August 2009 drei Monate lang im Tessin nach ihrer Tochter gesucht. Ein Wanderer fand schliesslich im Juni 2010 die Knochen und Kleider von Boi im Wald in Sessa. Van Ooijen hatte die Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen und ihre Leiche unter Laub versteckt.
Das Jugendgericht Baden AG verurteilte Bois Mörder 2013 zur Höchststrafe im Jugendrecht: Vier Jahre Freiheitsentzug. Als er diese abgesessen hatte, ordneten die Behörden eine «fürsorgerische Unterbringung» an – in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden. Wegen einer schweren psychischen Störung bestehe hohe Rückfallgefahr. Nun sucht die Polizei Van Ooijen und mahnt zur Vorsicht.
Doch wie konnte Kris Van Ooijen überhaupt aus der geschlossenen Abteilung fliehen? Darüber schweigen die Behörden. Die Psychiatrischen Dienste Aargau geben aber zu, dass die Klinik keinen Hochsicherheitstrakt habe und deshalb ein Restrisiko für einen Ausbruch bestehe.
«Ich bin erschrocken, als ich von der Flucht gehört habe. Das darf einfach nicht passieren», sagt der Aargauer Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP, 62). «Bei dem besteht ja Rückfallgefahr. So ein Mörder gehört in einen Hochsicherheitstrakt.» Giezendanner geht noch einen Schritt weiter: «Vielleicht müsste man prüfen, ob man auch bei jugendlichen Mördern eine Verwahrung in Betracht ziehen könnte.»
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