Bluttat von Küsnacht ZH
Hier zeigt der Goldküsten-Killer der Schweiz den Finger

Nachdem B. V. seinen Freund bestialisch tötete, wollen die Hinterbliebenen ihn finanziell belangen, können ihn aber nicht aufspüren. Nun zeigte er sich im Netz. Mit einer eindeutigen Geste.
Publiziert: 12.05.2024 um 12:15 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2024 um 15:47 Uhr
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Mit Gangsta-Rap untermalt: B.V. im April auf Instagram.
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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Die Tat erschütterte die Schweiz: In einer Drogennacht des Winters 2014 brachte B. V.* (39), Spross einer ungarisch-deutschen Galeristendynastie, in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH seinen Kumpel Alex (†23) auf bestialische Weise um. Nach einer ewig scheinenden Tour durch die Gerichtsinstanzen wurde der «Goldküsten-Killer» rechtskräftig wegen vorsätzlicher Tötung sowie Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt. Die Gefängnisstrafe von zwölf Jahren hat er zu zwei Dritteln abgesessen, seit dem 23. Dezember 2023 befindet er sich regulär auf freiem Fuss.

Für die Angehörigen des Opfers dauert der Albtraum an. Alex’ Mutter Katja Faber (60) treibt unter anderem die Frage um: Wo ist der Täter? Denn die Gerichte haben B. V. nicht nur strafrechtlich verurteilt, sondern auch dazu verbrummt, den entstandenen Aufwand zu begleichen. Für die Allgemeinheit sind es mindestens 429’778.40 Franken – jedenfalls ist das die Höhe der Gerichtsgebühr zulasten des Verurteilten, wie aus dem Obergerichtsurteil vom Mai 2022 hervorgeht.

Katja Faber kostete der Kampf um Gerechtigkeit für ihren Sohn bisher rund 300'000 Franken. B. V. müsste ihr einen Teil davon begleichen, unter anderem auch eine Genugtuung von 20’000 Franken. Bloss, er ist nicht auffindbar. Mittlerweile hat die Mutter ein Betreibungsbegehren gegen den Killer ihres Sohnes eingereicht. Der Streitbetrag liegt bei insgesamt 201'216.25 Franken. Zu dieser Summe gehören 131’000 Franken Prozessentschädigung, aber auch 9476.85 Franken für das Familiengrab in Zollikon ZH, die Katja Faber B. V. in Rechnung stellt.

Lebenszeichen aus Südostasien

Wo aber steckt der Verurteilte? Als Schuldnervertretung ist in den Akten lediglich einer seiner Zürcher Strafverteidiger angegeben. B. V. selbst wurde für die Gegenseite zum Phantom – bis irgendwann Mitte April. Auf seinem privaten Instagram-Profil zeigte sich der junge Mann mit nacktem Oberkörper, musikalisch untermalt von britischem Gangsta-Rap («Incredible Sauce» von Giggs). Er streckt dabei den Mittelfinger in die Kamera. Die eindeutige Geste dürfte sich weniger an seine Social-Media-Freunde richten als vielmehr gegen die Schweizer Behörden und die Privatkläger, die ihn finanziell behelligen wollen.

Dazu postete er weitere Fotos vor tropischer Kulisse – Bildrecherchen aus den Kreisen der Opfer haben ergeben, dass sich B. V. einen Südostasien-Trip durch Vietnam und Thailand gegönnt hat. Er scheint das Katz-und-Maus-Spiel mit seinen Verfolgern zu geniessen: Auf seinem Profil prangte der Spruch «Catch me if you can» («Fangt mich doch!»).

Er versucht sich als Galerist

Vor Gericht erklärte B. V., mittellos zu sein; die Anwälte bezahlte mutmasslich seine begüterte Familie. Was den Delinquenten nicht davon abhält, Schnappschüsse aus dem Flugzeug und von schönen Stränden hochzuladen. Weiter ist Instagram zu entnehmen, dass er sich – ganz in Familientradition – als Galerist für zeitgenössische Kunst versucht (Motto: «Freiheit ist ein Geisteszustand»). Hier immerhin bewegt er sich ganz im Sinn des Schweizer Rechtsstaats, der vorsieht, dass sich Täter nach Verbüssung ihrer Strafe wieder in die Gesellschaft integrieren.

Mittlerweile hat B. V. die erwähnten Posts von seiner Instagram-Seite gelöscht. Auch der Slogan ist verschwunden. Wurde er beraten? Etwas mehr Demut wäre klug, zumal seine Vita wenig vertrauenerweckend wirkt: körperlicher Angriff gegen seinen Vater, Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, Messerstich in die Hand eines Freundes, ein angeblich überwundenes Suchtproblem und die besagte Tötung.

Dazu gibt ein weiteres Kapitel Rätsel auf: Im Januar 2023 starb in einem Zürcher Luxushotel der mit B. V. befreundete Abkömmling einer deutschen Industriellenfamilie an einer Überdosis. Das geschah während B. V.s offenem Massnahmenvollzug. Die beiden hatten sich, so heisst es, in jenen Tagen zum Feiern getroffen. Der Tod des Industriellensohns ist freilich nicht dem Nachwuchsgaleristen anzulasten, wirft jedoch ein Schlaglicht auf das Biotop der wohlstandsverwahrlosten Kids der «Happy Few».

Spekulationen um seine Aufenthaltsbewilligung

Die Angehörigen des Opfers spekulieren derweil, ob die Schweiz dem deutschen Staatsbürger B. V. womöglich die Aufenthaltsbewilligung entzogen hat. Was die finanzielle Pflichtnahme weiter erschweren würde. Die Migrationsbehörden des Bundes geben zu Einzelfällen keine Auskunft. B. V. antwortete auf diese Frage von Blick nicht. Via Anwalt liess er lediglich ausrichten, dass er die 20'000 Franken Genugtuung bezahlt habe.

* Name bekannt

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