Derzeit können Männer nur dann Blut spenden, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten. Vor 2017 war Schwulen das Blutspenden gar generell untersagt. Eingeführt worden war die Regel mit dem Aufkommen von Aids in den 1980er-Jahren.
Diese Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung ist laut der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) «nicht mehr angebracht», wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.
Zahlreiche europäische Länder hatten in den vergangenen Jahren die Beschränkung für schwule Blutspender aufgehoben. Der Bundesrat antwortete im vergangenen März auf einen parlamentarischen Vorstoss, dass er eine Prüfung der Kriterien befürworte, damit Homosexuelle nicht mehr ausgeschlossen würden. Noch im Jahr 2017 hatte sich der Ständerat gegen eine Lockerung der Regeln ausgesprochen.
Nun nimmt die SGK-N einen neuen Anlauf. Sie will die neuen Regeln im Heilmittelgesetz verankern. Dessen Revision angeregt hatte alt SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner (AG) im Jahr 2016. Im Text seiner parlamentarischen Initiative waren die neuen Blutspenderegeln für Homosexuelle jedoch kein Thema.
Er forderte vielmehr, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle. Dieser Idee stimmten die Gesundheitskommissionen beider Räte zu. In dem nun in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf will die SGK-N den Bund verpflichten, eine hinreichende Versorgung der Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sicherzustellen.
Diese Aufgabe soll auch an private Organisationen übertragen werden können, die dafür entschädigt würden. Eine Bezahlung von Blutspenden soll hingegen verboten bleiben und gesetzlich verankert werden. Bis heute ist der Blutspendedienst vom Gesetzgeber weder ausdrücklich als öffentliche Aufgabe anerkannt noch existiert ein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und der Blutspende SRK Schweiz.
Der zivilen Blutversorgung werde in Zukunft angesichts der demografischen Entwicklung eine viel grössere Bedeutung zukommen, ist die SGK-N überzeugt. Der Bund solle daher Finanzhilfen ausrichten können, um den sicheren Umgang mit Blut und labilen Blutprodukten zu fördern, wenn eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung nicht anderweitig gewährleistet werden kann.
Die Vernehmlassung zum Erlassentwurf dauert bis am 31. Mai 2022.
(SDA)