Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldete gestern mehr als 9000 Neuinfektionen – trauriger Rekord. Basierend auf dem Contact Tracing des BAG befinden sich derzeit 31'334 Personen in Isolation, davon 24'948 Kontakte in Quarantäne. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Regel zur Corona-Quarantäne.
Wo liegt der Unterschiede zwischen Quarantäne und Isolation?
Bei der Quarantäne handelt es sich um eine Präventivmassnahme, um die Gefahr von Neuansteckungen zu minimieren. Sie dauert zehn Tage und gilt auch dann, wenn beim Betroffenen noch kein Corona-Testergebnis vorliegt oder der Test negativ war, die Person aber «engen Kontakt» – mindestens 15 Minuten, weniger als 1,5 Meter Abstand und ohne Schutzmaske – zu einem Corona-Positiven hatte oder sich in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat.
Im Gegensatz zur Quarantäne liegt einer Isolation ein positives Testergebnis oder eine Corona-Symptomatik zugrunde. Die Dauer der Isolation beträgt mindestens zehn Tage. Gefährdete Personen aus dem Umfeld des Infizierten werden in der Regel vom Kantonsärztlichen Dienst kontaktiert.
Darf man bei Quarantäne oder Isolation noch das Haus verlassen?
Ob selbst krank oder aber nur Kontakt zu einem Infizierten – in beiden Fällen gilt: Hausarrest! Heisst: Haus oder Wohnung dürfen während zehn Tagen nicht verlassen werden. In den Garten dürfen Betroffene nur, wenn dieser privat ist. Ein Spaziergang im Wald oder Einkaufen im Laden um die Ecke, ist verboten. Ausnahme: Arztbesuch oder ein Corona-Testtermin.
Wenn man eine Person traf, die mittlerweile Corona-positiv getestet wurde, wie viel Zeit muss seit dem Treffen verstrichen sein, damit keine Quarantäne notwendig ist?
«Personen können bis 48 Stunden vor Ausbruch der Symptome infektiös sein. In diesem Fall sollte man versuchen herauszufinden, wann die Person die ersten Symptome hatte. Liegt der Kontakt mehr als zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome zurück, ist keine Quarantäne notwendig», so der Tessiner Virologe Andreas Cerny zu BLICK.
Ich bin positiv. Muss jetzt die ganze Familie zu Hause bleiben?
Ja, es gilt Sippenhaft. Der Erkrankte muss in Isolation, die Mitbewohner in Quarantäne. Zudem sollte umgehend eine räumliche Trennung stattfinden, um die Gefahr vor weiteren Ansteckungen zu verhindern. Zeigt eine bisher gesunde Personen aus dem gleichen Haushalt dennoch Corona-Symptome und wird schliesslich positiv getestet, sollte sie all jene informieren, mit denen sie in den letzten 48 Stunden vor Auftreten der Symptome Kontakt hatten. «Wenn ein Bewohner Kontakt mit einer auf Covid-19 positiv getesteten Person ausserhalb des eigenen Haushalts hatte, muss nur der betroffene Bewohner in Quarantäne, die anderen Mitbewohner aber nicht», erklärt Cerny.
Eine Frau wurde positiv auf Corona getestet. Welche Konsequenzen hat das für ihren Mann?
«Der Mann muss für zehn Tage in Quarantäne. In der Regel empfiehlt man die Quarantäne ab dem Tag, als die Ehefrau Symptome hatte», so Cerny. Auch wenn das Testergebnis des Mannes negativ ist, würde sich die Quarantäne-Dauer nicht verkürzen.
«Wird der Mann ebenfalls positiv getestet, gilt für ihn das Datum des positiven Tests. Er muss, wie seine Frau, in Isolation und kann diese nach zehn Tagen beenden, falls er die letzten 48 Stunden keine Symptome mehr hatte», so Virologe Cerny. Sollte der Mann auch nach zehn Tagen noch Symptome haben, muss er weiter in Isolation – bis er mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Neu gilt Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Doch was ist, wenn ein Mitarbeiter unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen unwissentlich Kontakt mit einem kurz darauf auf Corona positiv getesteten Kollegen hat?
«Das kommt auf die Umstände des Kontakts an. Wenn tatsächlich immer die Maske getragen wurde muss er nicht in Quarantäne. Der Hausarzt oder die Corona-Hotline beurteilt die Situation und gibt entsprechende Anweisungen», so Cerny. Es gibt aber auch Quarantäne-Ausnahmen – etwa in Spitälern. So hat die Aargauer Kantonsärztin Yvonne Hummel wegen «relevanten Personalmangels» die Quarantäne-Bestimmungen fürs Pflegepersonal gelockert. Heisst: Auch Corona-positive Angestellte, sollen unter Einhaltung von Schutzmassnahmen, arbeiten. Privat gilt für Betroffene aber weiter die Quarantäne-Pflicht.
Ganz anders ist da das Vorgehen im öffentlichen Sicherheitssektor – etwa bei der Kantonspolizei Zürich. «Wir sind ein systemrelevanter Betrieb. Wir halten uns an die geltenden Vorschriften, um uns selbst und die Bevölkerung zu schützen. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Und wer in Quarantäne ist, macht Homeoffice», sagt der Sprecher der Zürcher Kantonspolizei Ralph Hirt zu BLICK.