Bizarrer Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich
Sklavin fährt geknebelt zum Sex-Date

Erst schockte eine geknebelte Sexsklavin (28) auf dem Weg zu ihrem Meister (51) nichtsahnende Zugpassagiere. Später endeten die Sado-Maso-Spiele blutig.
Publiziert: 09.09.2021 um 18:25 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2021 um 12:35 Uhr
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«Sklavin» Reni O. auf dem Weg ins Bezirksgericht Zürich.
Foto: Claudio Meier
Viktor Dammann

In einer Zürcher Wohnung ging es vor einem Jahr heftig zur Sache. Der erst einvernehmliche Sado-Maso-Sex endete blutig. Plötzlich hielt Sklavin Reni O.* (28) ein 35 Zentimeter langes Schwert in der Hand.

Schon der Beginn der bizarren Geschichte hatte es in sich. Reni O., eine Designerin, reiste auf Wunsch ihres Meisters Oskar L.* in einem ungewöhnlichem Outfit im Zug an. «Sie trug wie abgemacht ein zerrissenes Kleid, Strapse und einen Knebel im Mund», schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift.

«Ich bin in Panik geraten»

In der Wohnung kam es dann zu den bereits vereinbarten handfesten sexuellen Handlungen zwischen der devoten Sklavin und ihrem Meister. Als sich Oskar mit Oralsex revanchieren wollte, lief die Sache aus dem Ruder. Reni O., die dazu keine Lust hatte, wollte 150 Franken für ihre Unkosten und sofort nach Hause.

Doch Oskar L. weigerte sich, die Tür hatte er abgeschlossen. Die Sklavin ergriff darauf ein an der Wand befestigtes Ziermesser, beidseitig geschliffen, und fuchtelte vor dem Gesicht von Oskar L. herum. Dabei traf sie ihn am Hals und fügte ihm eine kleine Wunde zu.

«Als er mich nicht rauslassen wollte und auf mich zukam, bin ich in Panik geraten», schluchzte die Angeklagte gestern vor dem Zürcher Bezirksgericht. «Ich war splitternackt und wollte ihn nur bedrohen, nicht verletzen.» Schliesslich habe er sie zuvor stark geschlagen.

Das Gericht sah keine Notwehr

«Sie befand sich in einer Notwehrsituation» bekräftigte ihr Anwalt und forderte einen Freispruch. Das Urteil: Acht Monate bedingt wegen versuchter vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Die Sklavin war darüber nicht entzückt und verliess während der Urteilsbegründung den Saal.

Ein separates Verfahren gegen Oskar L. – er hatte auch die Sklavin verletzt – wurde eingestellt. Er ist mittlerweile verstorben.

*Namen geändert

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