Bis 3000 Franken im Monat – auch für Schweizerinnen
Wer nicht abtreibt, kriegt Geld von Liechtensteins Fürstenfamilie

Liechtensteins Fürstenfamilie betreibt in der Ostschweiz eine Beratungsstelle für Schwangere. Dort gibts für Frauen, die auf eine Abtreibung verzichten, finanzielle Unterstützung.
Publiziert: 05.07.2012 um 16:27 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:11 Uhr
Von Karin Müller

In Buchs SG betreibt die  «Sophie von Liechtensten-Stiftung für Frau und Kind» eine Beratungsstelle für Schwangere. Erbprinzessin Sophie ist die Frau von Alois, Thronfolger von Liechtenstein.

Die Fürstenfamilie ist bekannt für ihre konservative Einstellung: Sie kämpft gegen Abtreibungen und die Fristenlösung.

Wie die «Rundschau» in ihrer Sendung gestern Mittwoch berichtete, bietet die Beratungsstelle «schwanger.li» Frauen aus der Schweiz und jede denkbare Hilfe an, um sie vor einem Schwangerschaftsabbruch zu bewahren. 

Entscheid soll nicht an Rahmenbedingungen scheitern

Geschäftsführer Christoph Jochum zu Blick.ch: «Es soll nicht an schlechten Rahmenbedingungen scheitern, dass sich eine Frau für das Kind entscheiden kann. Unser Angebot richtet sich an Frauen im St. Galler Rheintal. Dies auch, weil viele Liechtensteinerinnen dort zum Gynäkologen gehen.»

Jochum bestätigt, dass das Fürstenhaus in Notfällen schon mal 2000 bis 3000 Franken monatliche Unterstützung entrichtet, wenn eine Frau das Kind zur Welt bringen möchte.

Finanzielle Unterstützung unbegrenzt

Der Zeitrahmen der finanziellen Unterstützung ist nicht begrenzt. «Wir begleiten die Frau auf ihrem Weg und besprechen gemeinsam, wann sie nicht mehr auf die Hilfe angewiesen ist.»

Das heisst, der Betrag kann auch höher sein? Jochum: «Theoretisch ja, obwohl wir einen solchen Fall noch nie hatten.»

Alles Augenwischerei?

FDP-Geschäftsführerin Claudine Esseiva findet die Idee der Beratungsstellen grundsätzlich gut. Aber: «Eine Beratungsstelle muss neutral sein. Und es ist Augenwischerei, wenn man denkt, es genüge, eine Frau vier bis fünf Jahre lang finanziell zu unterstützen.»

Es gehe um das grundsätzliche Recht der Frau zur Selbstbestimmung, «und dieses Recht hat auch die Fürstenfamilie von Liechtenstein zu respektieren», sagt Esseiva.

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