Billag-Abzocke
Es gibt kein Geld zurück!

Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend für die vergangenen Jahre zurückerstattet. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation Bakom beschlossen.
Publiziert: 20.08.2015 um 10:18 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 18:11 Uhr

Nur wer seit April 2015 zu viel bezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Auf der Billag-Rechnung wurde jahrelang zu Unrecht Mehrwertsteuer erhoben. Jetzt ist klar: Die 11.30 Franken bzw 2,5 Prozent Mehrwertsteuer auf der 462.40 Franken teuren Billag-Rechnung werden nicht zurückgezahlt.

Der Entscheid ist für viele unverständlich. So hatte FDP-Vizepräsident Christian Wasserfallen gefordert: «Der Staat muss das unrechtmässig erhobene Geld nun schleunigst an seine Bürger zurückerstatten.» Auch BDP-Nationalrat Lorenz Hess fand: «Was zuviel bezahlt wurde, muss zurückerstattet werden.»

Seit der RTVG-Abstimmung sind die 2,5 Prozent Mehrwertsteuer in der - frühestens ab 2018 gültigen - neu 400 Franken teuren Rechnung enthalten.

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?