Als «Meilenstein in der Lebenswelt der Arbeitnehmenden» erachtet Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich das neue Weiterbildungsgesetz, das ab Januar 2017 erstmals die Erwachsenenbildung regelt. Der Präsident von Travail.Suisse hielt an einer Medienkonferenz am Montag in Bern fest, dass die Weiterbildung für den Erhalt und Ausbau der Arbeitsmarktfähigkeit der Arbeitnehmenden von zentraler Bedeutung sei.
Der Verband begrüsst es daher, dass das Gesetz die Weiterbildung künftig zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers macht. Zwar trägt gemäss dem Gesetzestext jeder einzelne die Verantwortung für seine Weiterbildung selber. Die öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen jedoch die Weiterbildung von Mitarbeitenden «begünstigen».
Jacques-André Maire, Nationalrat (SP/NE) und Vize-Präsident von Travail.Suisse, erwartet von Arbeitgebern konkret, dass sie ihre Mitarbeitenden für das Thema Weiterbildung sensibilisieren und ihnen dabei helfen, den Bedarf oder das Potential zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu bestimmen. Zudem sollten die Unternehmen die Mitarbeitenden durch finanzielle oder zeitliche Ressourcen bei der Planung und Umsetzung von Weiterbildungen unterstützen.
Diese Ressourcen würden die Unternehmen bereits jetzt bereitstellen, schreibt der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung. Rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen würden bei ihrer Weiterbildung unterstützt. Fast die Hälfte aller Weiterbildungskurse werde zudem von Unternehmen selber organisiert und durchgeführt.
Aus Sicht des Arbeitgeberverbandes liegt die Verantwortung bei den Arbeitnehmenden selber. Sie müssten die fachlichen und persönlichen Qualifikationen eigenverantwortlich weiterentwickeln, um langfristig erfolgreich am Erwerbsleben teilzunehmen.
Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse, verweist darauf, dass sich auch die Arbeitnehmendenverbände für optimale Rahmenbedingungen einsetzen und Arbeitnehmende bei der Entwicklung und Umsetzung von Weiterbildungsstrategien unterstützen müssten.
Die Rolle der Arbeitgeber war während der parlamentarischen Phase bis Zuletzt umstritten: Der Nationalrat wollte den Unternehmen zunächst keinerlei Verantwortung für die Weiterbildung übertragen. Der Ständerat beharrte jedoch auf einer Bestimmung, wonach Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen sollen.
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