Bewacher der Anlage mit Schüssen verletzt
11 Jahre Knast für Hanfplantagen-Überfall gefordert

Das Kantonsgericht St. Gallen setzte den Berufungsprozess gegen sieben Beschuldigte im Falle eines Hanfplantagen-Überfalls in Altstätten von 2015 fort. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Haupttäter elf Jahre Gefängnis und eine stationäre Massnahme.
Publiziert: 28.08.2018 um 17:25 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:16 Uhr
Im Februar 2015 entdeckte die St. Galler Kantonspolizei in Altstätten in einer Industriehalle eine professionelle Hanfplantage. Bei einem missglückten Überfall waren zwei Bewacher der Anlage schwer verletzt worden.
Foto: Kapo St. Gallen

Zu Beginn des zweiten Prozesstages ging es um einen weiteren Überfall in einer Wohnung im Kanton Aargau. Bei der Straftat, die sich rund vier Monate nach dem Überfall auf die Hanfplantage in Altstätten ereignete, waren drei der sieben Beschuldigten dabei.

Strittig war, ob und wie viel Gewalt die Bande in der Wohnung angewendet hatte. Deshalb waren fünf Personen vorgeladen, die durch das Gericht befragt werden sollten. Zwei blieben der Vorladung fern, unter den drei anderen befand sich der Wohnungsbesitzer.

Seine ehemalige Freundin habe von einem der Angreifer einen heftigen Schlag erhalten, durch die sie eine Platzwunde erlitten habe, sagte der Zeuge. Er sei froh, dass die Männer nach wenigen Minuten mit Drogen und Bargeld abgezogen seien. Die anderen beiden befragten Personen gaben an, es sei beim Überfall ihres Wissens keine Gewalt angewendet worden.

Genugtuung für verletzte Bewacher

Auf die Befragung folgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie forderte für vier der sieben Beschuldigten, die am Überfall auf die Hanfplantage in Altstätten beteiligt waren, höhere Strafen.

Für den Haupttäter, der die beiden Bewacher der Anlage mit Schüssen schwer verletzt hatte, sah sie elf Jahre Gefängnis als angemessene Sanktion. Das Kreisgericht Rheintal hatte 10,5 Jahre gesprochen.

Die Vorinstanz hatte auch eine stationäre Massnahme für den 42-jährigen Chauffeur aus Zürich angeordnet. Diese sei zu bestätigen, betonte der Staatsanwalt. Laut Gutachten habe der ehemalige Posträuber eine Persönlichkeitsstörung und sei stark rückfallgefährdet.

Seine Behauptung, er habe für den Überfall eigentlich Gummigeschosse in die Waffe laden wollen, jedoch die Munition verwechselt, sei nicht glaubwürdig.

Für drei weitere Beschuldigte verlangte der Staatsanwalt ebenfalls höhere Strafen, als sie die Vorinstanz verhängt hatte. Zudem seien sechs der sieben Beschuldigten solidarisch zu verpflichten, den mit Schüssen verletzten Bewachern Genugtuungsummen zu zahlen. Diese wurde von den Anwälten der Privatkläger mit 175'000 und 60'000 Franken beziffert.

Deutlich tiefere Strafe gefordert

Der Hauptangeklagte war mit zwei Verteidigern an der Berufungsverhandlung vertreten. Der eine stellte den Antrag, sein Mandant sei vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Tötung und anderer Vorwürfe freizusprechen. Er sei unter anderem der schweren Körperverletzung schuldig zu erklären.

Als Sanktion sah er eine Freiheitsstrafe von fünf oder höchstens sieben Jahre als gerechtfertigt. Von der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme sei abzusehen.

Der Verteidiger sprach in seinem Plädoyer die Aussage des Beschuldigte an, er habe die Munition verwechselt und eigentlich nicht scharfe Munition, sondern Gummigeschosse laden wollen. Dies sei keine Schutzbehauptung, sondern entspreche den Tatsachen. Sämtliche Beschuldigten seien davon ausgegangen, die Waffe enthalte nicht tödliche Geschosse.

Der Prozess wird voraussichtlich nur drei statt vier Tage lang dauern. Am Mittwoch stehen die restlichen Plädoyers der Verteidigung, die zweiten Vorträge und die Schlussworte der Beschuldigten auf dem Programm. Die Urteile des Kantonsgerichts St. Gallen werden erst in einigen Tagen schriftlich erwartet. (SDA)

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