Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt, wie es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Kriminalgerichts Luzern hiess. Weiter hat er die Ersatzforderung des Staates von 48'755 Franken sowie die Verfahrenskosten von 13'495 Franken zu bezahlen.
Dem Opfer, das als Verfahrensbeteiligte aufgeführt ist, sei eine Parteienentschädigung von 10'743 Franken auszuhändigen. Weiter heisst es im Urteil, dass der Angeklagte dem Grundsatz nach verpflichtet werde, dem Opfer den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen. Zur masslichen Festsetzung werde die Privatklägerin an das Zivilgericht verwiesen.
Der Rentner hatte sich in einem Prozess im August verantworten müssen. Er liess an einem Wohnhaus Um- und Anbauten vornehmen, ohne dafür eine Baubewilligung zu haben. Als dies bekannt wurde, forderte die Gemeinde den Mann auf, Rückbauungen vorzunehmen. Der Mann entschloss sich stattdessen, Grundstück und Wohnhaus für rund 1,7 Millionen Franken zu verkaufen.
Die Käuferin, die erst später von der Rückbauverfügung erfuhr, war gezwungen, die illegal angebauten Wohnungen und Studios rückzubauen. (SDA)