Kritisch äussert sich Beat K. (61) letze Woche in der SRF-Sendung «Mini Beiz, dini Beiz», in Vico Morcote TI über die Tortelloni mit Sommertrüffel: «Die sind nicht all Dente», sagt der Gourmet entschieden. Erfreuter scheint er über den Prosecco mit Erdbeerpüree zu sein.
Was beim SRF niemand weiss: Der Geniesser unter den Stammgästen, die ihre Lieblingslokale vorstellen und bewerten, ist ein verurteilter Grossbetrüger.
Der Männedorfer wurde im Mai 2016 vom Zürcher Obergericht wegen Veruntreuung und mehrfacher Unterschriftenfälschung verurteilt. Er kassierte eine Strafe von 30 Monaten, davon 12 unbedingt, die er seit Februar «verbüsst». So auch während den Aufzeichnungen der fünf Sendungen. Da er seine Strafe in Halbgefangenschaft absitzt, darf er den Knast verlassen, um zu arbeiten. Die Nächte und die Wochenenden muss er aber hinter Gittern verbringen. Auch stehen ihm Hafturlaube zu. Gegenüber BLICK sagt K., er habe im Gefängnis eine Erlaubnis eingeholt, um bei der Sendung teilzunehmen. «Ich habe das Ganze als Arbeit deklariert. Schliesslich habe ich auch 300 Franken Spesen verdient und das Restaurant in Marketingfragen beraten», sagt er.
Mehrere Hunderttausend Franken abgezwackt
Die Sendung sieht auch Claudia Larsen (55) aus Männedorf ZH. Und ihr schmeckt überhaupt nicht, wen sie da am Bildschirm sieht: «Nach Arbeit sah mir das nicht aus. Mir blieb fast der Risotto im Hals stecken», sagt sie zu BLICK. Beat K. hatte als Chefbuchhalter im Medizinalunternehmen ihres Mannes 624'637 Franken abgezwackt! «Er hat uns noch keinen Rappen zurückbezahlt und lässt sich vom SRF verköstigen. Er verdient Wasser und Brot, nicht Crevetten und Cocktails», sagt sie über den Betrüger-Buchhalter.
K., der sich bei «Mini Beiz, dini Beiz» als Marketingberater betitelt, der gerne Golf spielt, war von 2011 bis 2014 für die Firma tätig. Dort zahlte er sich selber sowie seiner Freundin, die nicht einmal dort angestellt war, grosszügige «Löhne» aus. «Auch leaste er mit der Unterschrift meines Mannes einen teuren Mercedes», sagt Larsen. In einer Geschäftsleitungssitzung wurde K. verhaftet.
Zudem ist K. ein Wiederholungstäter: Bereits im Jahr 2003 kassierte er im Kanton Bern wegen Veruntreuung von mehreren 100'000 Franken eine Freiheitsstrafe.
Internet-Recherche ergab nichts
Auch wenn die Teilnahme einer Person, die sich in einem Strafverfahren befindet, laut SRF-Richtlinien nicht erlaubt ist, lud ihn der Staatssender in die Sendung im Tessin ein. Warum? Weil das SRF von K.s Sündenregister nichts mitbekam. «Nebst dem Ausfüllen eines Fragebogens am Casting unterzieht die Produktionsfirma von «Mini Beiz, dini Beiz» sowohl Beizenvertreter als auch Stammgäste einer Internet-Recherche. Das wurde auch in diesem Fall durchgeführt. Dabei wurde nichts Auffälliges gefunden», sagt Sprecherin Lorena Sauter.
Dabei hätte das SRF nur SRF schauen müssen: In der «Rundschau wurde K. bereits als Betrüger entlarvt, der das Schweizer Rechtssystem ausnutzt, indem er immer wieder den Kanton wechselt, um seine vielen Betreibungen zu vertuschen.
Mittlerweile wohnt er in Gambarogno TI. «Ich werde versuchen, das Geld zurückzahlen», beteuert er gegenüber BLICK, deshalb ginge er verschiedenen Jobs nach. Spätestens um 23.30 Uhr sei er immer zurück gewesen in der Strafvollzugsanstalt bei Lugano. Dort, sowie beim Amt für Justizvollzug will man keine Stellung nehmen zum Fall.
Im Fernsehen auftreten, während man eine Gefängnisstrafe absitzt, darf man das? Beat. K. (61) aus Männedorf ZH macht es in der SRF-Sendung «Mini Beiz, dini Beiz» vor. Für seine Opfer ist es ein Hohn. Aber wie sieht die Gesetzeslage aus?
Die Halbgefangenschaft wurde geschaffen, um verurteilte Personen nicht aus dem beruflichen und sozialen Umfeld zu reissen. Bei der Strafverbüssung in Halbgefangenschaft gehen die Insassen tagsüber ihrer gewohnten Arbeit oder Ausbildung nach und verbringen ihre Freizeit, in der Regel die Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage, in der Vollzugseinrichtung.
Auch Beat K. übernachtete nach seinen TV-Auftritten jeweils im Gefängnis. Wenn auch wohlgenährt.Die Gefangenen hätten auch Anrecht auf Urlaub. «Sie haben sich in den Ausgängen und Urlauben an Auflagen zu halten, innerhalb dieses Rahmens sind sie aber relativ frei in der Gestaltung. Ein grundsätzliches Verbot, sich filmen zu lassen, ist aufgrund der verfassungsmässigen Rechte auf Informations- und Meinungsfreiheit nicht möglich», sagt Jessica Maise vom Amt für Justizvollzug Zürich.
Die Voraussetzungen für eine Halbgefangenschaft sind mindestens 50 Prozent Berufstätigkeit oder Ausbildung. Auch darf die Haftstrafe maximal ein Jahr betragen. Die Häftlinge müssen das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen. Die Strafe wird dort verbüsst, wo das Urteil gefällt wurde. Ausser der Arbeitsort liegt in einem anderen Kanton.
Im Fernsehen auftreten, während man eine Gefängnisstrafe absitzt, darf man das? Beat. K. (61) aus Männedorf ZH macht es in der SRF-Sendung «Mini Beiz, dini Beiz» vor. Für seine Opfer ist es ein Hohn. Aber wie sieht die Gesetzeslage aus?
Die Halbgefangenschaft wurde geschaffen, um verurteilte Personen nicht aus dem beruflichen und sozialen Umfeld zu reissen. Bei der Strafverbüssung in Halbgefangenschaft gehen die Insassen tagsüber ihrer gewohnten Arbeit oder Ausbildung nach und verbringen ihre Freizeit, in der Regel die Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage, in der Vollzugseinrichtung.
Auch Beat K. übernachtete nach seinen TV-Auftritten jeweils im Gefängnis. Wenn auch wohlgenährt.Die Gefangenen hätten auch Anrecht auf Urlaub. «Sie haben sich in den Ausgängen und Urlauben an Auflagen zu halten, innerhalb dieses Rahmens sind sie aber relativ frei in der Gestaltung. Ein grundsätzliches Verbot, sich filmen zu lassen, ist aufgrund der verfassungsmässigen Rechte auf Informations- und Meinungsfreiheit nicht möglich», sagt Jessica Maise vom Amt für Justizvollzug Zürich.
Die Voraussetzungen für eine Halbgefangenschaft sind mindestens 50 Prozent Berufstätigkeit oder Ausbildung. Auch darf die Haftstrafe maximal ein Jahr betragen. Die Häftlinge müssen das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen. Die Strafe wird dort verbüsst, wo das Urteil gefällt wurde. Ausser der Arbeitsort liegt in einem anderen Kanton.