Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch oppositionslos zu. Damit ist diese bereit für die Schlussabstimmungen. Angestossen hatte die Gesetzesänderung der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder mit einer parlamentarischen Initiative. Im Parlament wurde das Anliegen von allen Parteien unterstützt.
Die Rednerinnen und Redner erinnerten an die grosse Belastung der betroffenen Familien. Die Änderung führe zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten könnten und Kinder in Heimen unterbringen müssten.
Die Heimkosten seien etwa dreimal so hoch wie die Beiträge, die an Familien zu Hause ausgerichtet würden, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). «Rein volkswirtschaftlich und hartherzig gesprochen» sei es also im Interesse der Gemeinschaft, dass die Familien die Kinder zu Hause pflegten.
Die Betroffenen brauchten Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, stellte Pascale Bruderer (SP/AG) fest. Betroffen sind etwa 2700 Familien. Es gehe um Kinder, die zum Teil 24 Stunden am Tag stündlich behandelt werden müssten, betonte Bischof. Er zitierte aus dem Brief einer Selbsthilfegruppe.
«So ein Schicksal nachvollziehen zu können, ist sehr schwierig, wenn man nicht selbst erlebt, was es bedeutet», heisst es darin. «Wir werden nie aus dem Gröbsten raus sein. Für uns gelten keine Sonn- und Feiertage, geschweige denn erholsame Ferientage.» Durch mehr finanzielle Freiheit könne jede Familie für sich selbst entscheiden, was in ihrer Situation nötig und richtig ist.
Heute erhalten betroffene Familien monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Der Intensivpflegezuschlag (IPZ) wird nun erhöht. Je nach Pflegebedarf erhalten die Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken. Bei der IV führt das zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.
Darüber hinaus gibt es eine zweite Verbesserung: Der IPZ wird nicht mehr von von der Assistenzentschädigung abgezogen. Diesen Punkt hatte der Bundesrat abgelehnt. Aus seiner Sicht führt das zu einer Doppelentschädigung von Leistungen. Die IV werde ausserdem mit zusätzlichen 6,5 Millionen Franken belastet.
Sozialminister Alain Berset sagte allerdings im Ständerat, die Zusatzkosten seien für die IV verkraftbar und stellten den Zeitplan für deren Entschuldung nicht in Frage. Kommissionssprecher Bischof gab zu bedenken, dass ohne die Bestimmung ausgerechnet die Familien mit dem grössten Unterstützungsbedarf von Verbesserungen ausgenommen würden. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Nationalrat und sprach sich für die Bestimmung aus.
Anders als die Assistenzentschädigung verpflichtet der Intensivpflegezuschlag nicht in jedem Fall dazu, eine Drittperson zur Pflege beizuziehen, wie Bischof ausführte. Es sei für eine betroffene Familie auch möglich, für sich selbst eine Entlastung vorzunehmen - namentlich im Hinblick darauf, dass die Eltern nicht selber wegen Überlastung krank würden und ausfielen.