«Die Pflege von Angehörigen muss mehr wertgeschätzt werden. Wer das tut, leistet einen Dienst von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft», sagte Bundespräsident Alain Berset (46) heute morgen vor den Medien. Der Bundesrat will es daher berufstätigen Menschen erleichtern, ihre Angehörige zu pflegen.
Er schlägt erstens eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten vor für eine notwendige Betreuung von verwandten und nahestehenden Personen.
Rund zwei Drittel der Unternehmen gewähren schon heute Kurzabsenzen. Teilweise werden diese auch abgegolten.
Gleich lange Spiesse für alle
Mit der gesetzlichen Verpflichtung würden für alle Erwerbstätigen die gleichen Voraussetzungen sowie Rechtssicherheit geschaffen, argumentiert der Bundesrat. Die Mehrkosten für die Volkswirtschaft schätzt er auf 90 bis 150 Millionen Franken.
Die zweite Massnahme sieht eine Entschädigung für Eltern vor, die ein Kind betreuen, das wegen einer Krankheit oder eines Unfalls gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Davon sind gemäss Berset jährlich bis zu 4000 Familien betroffen. Heute nehmen Eltern in solchen Fällen unbezahlten Urlaub, lassen sich selbst krankschreiben oder geben die Arbeit vorübergehend ganz auf.
14 Wochen Betreuungsurlaub
Künftig sollen sie einen Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten nehmen können. Der Lohnausfall würde durch das Erwerbsersatzgesetz versichert, wie beim Mutterschaftsurlaub. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von 77 Millionen Franken. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung, der heute 0,45 Prozent beträgt, würde sich maximal um 0,017 Prozentpunkte erhöhen.
Als dritte Massnahme will der Bundesrat den Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausweiten. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, um Einkommensausfälle auszugleichen, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht.
Künftig sollen Betreuungsgutschriften bereits bei leichter Hilflosigkeit gewährt werden. Zudem sollen nicht nur Verheiratete Anspruch darauf haben, sondern auch Konkubinatspaare. Diese Massnahme würde zu Mehrkosten für die AHV von einer Million Franken pro Jahr führen. (sda/sf)
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