Betreuerin in der Waschküche eingesperrt
Asylbewerber (19) wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht

Er habe die Türe zur Waschküche von innen abgeschlossen und seine Betreuerin daraufhin begrapscht, lautet der Vorwurf: Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen den 19-Jährige aus dem Sudan erhoben.
Publiziert: 26.04.2016 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:50 Uhr
Asylsuchende in der Zivilschutzanlage in St. Gallenkappel. (Archivbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Ein Asylbewerber aus dem Sudan soll im Aargau wegen versuchter Vergewaltigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in einer Asylunterkunft eine Betreuerin sexuell bedroht zu haben.

Die Waschküche als Tatort

Gemäss Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Dienstag war es am 22. Januar zum sexuellen Übergriff auf die Betreuerin gekommen. Tatort war die Waschküche der unterirdischen Unterkunft beim Regionalspital Laufenburg.

Der 19-jährige Beschuldigte soll am Nachmittag die Türe zur Waschküche von innen abgeschlossen und den Schlüssel entfernt haben. Danach habe er die Betreuerin zuerst an den Hüften gepackt.

Als die Frau die Waschküche habe verlassen wollen, habe er sich in den Weg gestellt. Er habe der Betreuerin über die Brüste gestrichen und gezielt zwischen die Beine gegriffen.

Als das Opfer den Raum erneut habe verlassen wollen, habe es bemerkt, dass die Türe abgeschlossen gewesen sei. Die Betreuerin konnte sich gemäss Staatsanwaltschaft schliesslich selber aus der Waschküche befreien, nachdem sie den Schlüssel gefunden hatte.

Er soll ein Jahr hinter Gitter

Der Beschuldigte befindet sich seit Freitag nicht mehr in Haft. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den Mann in Sicherheitshaft zu setzen. Er wurde jedoch in eine andere Asylunterkunft versetzt, deren Gelände er nicht ohne Begleitung verlassen darf.

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen versuchter Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Davon soll der Mann ein Jahr im Gefängnis absitzen.

Die Staatsanwaltschaft stellt auch den Eventualantrag, dass der Asylbewerber wegen sexueller Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Wann das Bezirksgericht Laufenburg den Fall behandeln wird, ist noch offen. (SDA/kra)

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