«Ich werde Corona-Tote holen»
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Bestatter Pascal Corvigno (37):«Ich werde Corona-Tote holen»

Bestatter Pascal Corvigno (37) aus Olten SO macht sich auf das Schlimmste gefasst
«Ich werde Corona-Tote holen»

Rund 200 Mal im Jahr rückt Pascal Corvigno (37) zu einem Todesfall aus. Jetzt muss der Bestatter aus Olten SO damit rechnen, dass er Corona-Tote abholen muss. BLICK erklärt er: Wie er sich darauf vorbereitet und was er dann genau machen muss.
Publiziert: 26.03.2020 um 21:34 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2020 um 15:26 Uhr
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Pascal Corvigno (37) stehen im Notfall bis zu 3000 Särge zum Abruf bereit.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Im Lager von Bestatter Pascal Corvigno (37) stapeln sich die Särge. Sie liegen unter anderem für die Menschen bereit, die in der Schweiz am Coronavirus sterben könnten. «Im Notfall könnte ich bis auf 3000 Särge zurückgreifen», sagt Corvigno, Geschäftsführer der Bestattungen Nisio GmbH in Olten SO, zu BLICK. Auch wenn er mit Coronavirus-Verstorbenen zusätzliches Geld verdienen könnte, hofft er: «Dass es bei uns nicht so endet wie in Italien.»

Corvigno ist Doppelbürger, besitzt auch den italienischen Pass und machte erst kürzlich dort Ferien. Er kennt in seiner zweiten Heimat viele Berufskollegen. «Bei ihnen ist es prekär», so der Bestatter. «Sie haben mir erzählt, dass sie nur noch Massenarbeit verrichten und nicht mal mehr Bestattungen durchführen.»

Handschuhe, Schürze, allenfalls Schutzmaske

Auch Corvigno muss Abstand halten – vor allem von trauernden Angehörigen. «Ich darf zudem nicht grössere Gesellschaften empfangen.» Meist fänden die Gespräche per Telefon statt.

Schutzmassnahmen seien auch bei den Verstorbenen nötig. Aber, so Corvigno: «Es gibt diesbezüglich keine Auflagen des Bundes. Die Arbeit vor Ort geht wie vor der Coronavirus-Krise ganz normal über die Bühne.» Wie zuvor auch müsse er sich bei infizierten Verstorbenen schützen: mit Handschuhen, Schürze und allenfalls Schutzmaske.

Keine höhere Todesfallrate bei Senioren

Wie weiss er, ob eine verstorbene Person das Coronavirus hatte? «Das sagt mir der Kantonsarzt», so Corvigno. «Er untersucht die Leiche und muss über die weiteren Schritte entscheiden.» Von einer Dunkelziffer an Leuten, die unbemerkt am Virus sterben, geht der Bestatter nicht aus. Man habe zurzeit auch nicht eine höhere Todesfallrate bei Senioren.

Einen Corona-Fall hatte Corvigno bisher noch keinen. Angst vor einer Ansteckung hat er auch nicht: «Aber Respekt, darum schütze ich mich.» Denn: Auch die Körperflüssigkeiten der Verstorbenen könnten das Virus übertragen. «Deshalb dürfen zurzeit Beisetzungen am Grab nur im engsten Familienkreis stattfinden.» Abdankungen sind ganz verboten. Diese Massnahme den Angehörigen beizubringen, sei nicht immer einfach.

Für die Angehörigen könnte der Abschied schwierig werden

Einfach dürfte es auch für den Bestatter nicht werden, wenn er Corona-Tote holen muss. «Ich werde es tun», sagt Corvigno. «Es gehört zu meinen Job.» Seine Notfall-Interventionstasche mit dem nötigen Schutzmaterial hat er jetzt schon immer bei sich.

Sollte es in der Schweiz auch so viele Todesopfer geben wie in Italien, würde der Krisenstab des Bundes übernehmen, und es würden Hallen für die Särge gebraucht werden. Der Bestatter weiss: «Dann würde es schwierig werden, dass Angehörige richtig Abschied nehmen und ihre Liebsten auf ihrem Wunschfriedhof beerdigen können.»

Deshalb appelliert Corvigno inständig an die Bevölkerung, sich an die Auflagen der Behörden zu halten. Er selber ist froh, ein gutes Team zu haben, mit dem er nach einem Einsatz reden könne. Aber auch privat beschäftigt ihn die angespannte Lage: «Aber es ist leider, wie es ist. Wir müssen mit dem Virus umgehen und haben keine andere Wahl.»

Anweisung des BAG: Leichen küssen verboten

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält auf Anfrage von BLICK fest, dass die Bestimmungen zu Bestattungen die Kantone erliessen. Grundsätzlich gelte aber:

Das neue Coronavirus verbreitet sich in erster Linie mittels Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Das Virus wird somit nicht von Verstorbenen übertragen. Es könne jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Restspuren von infektiösem Sekret am Leichnam vorhanden sind. Deshalb sollen auch beim Umgang mit an COVID-19 verstorbenen Personen die generellen Vorsichtsmassnahmen, welche auch bei anderen Infektionskrankheiten gelten, eingehalten werden:

  • (Einweg-)Schürze
  • Handschuhe
  • Übliche Desinfektion der Kontaktflächen (wie z.B. Sarggriffe, etc.)
  • Ein Mundschutz/Hygienemaske ist nicht notwendig
  • Das Einpacken des Verstorbenen in eine Leichenhülle oder das Einwickeln in getränkte Tücher, etc. ist nicht notwendig.

Alle Mitarbeitenden müssen die generellen Hygienemassnahmen wie regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion einhalten können.

Geschützte Aufbahrung möglich

Eine Aufbahrung im offenen Sarg ist laut BAG grundsätzlich möglich. Die Angehörigen haben jedoch den direkten Kontakt mit dem Leichnam (umarmen, streicheln, küssen, etc.) zu unterlassen. Hierfür müssen geeignete Massnahmen wie Abschrankungen, Aufbahrung hinter Glas, etc. getroffen werden.

Aufgrund des aktuell gültigen Versammlungs- und Veranstaltungsverbots sind Bestattungen nur im engen Familienkreis zulässig. Dabei sind, wenn immer möglich, die Empfehlungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten. Das BAG hält fest, dass die Leiche erdbestattet oder kremiert werden können.

Särge anschreiben

Auch der Schweizer Verband der Bestattungsdienste hat in Bezug auf den Umgang mit Coronaverstorbenen eine Empfehlung an ihre rund 200 Mitglieder rausgegeben.

Bei Kontakt mit Corona-Verstorbenen oder Personen, bei denen Verdacht auf das Virus bestand, wird dringend das Tragen eines Schutzanzugs sowie Handschuhen empfohlen. Wie Philipp Messer (47), Präsident des Verbands, zu BLICK sagt, könne man – wenn angebracht – auch einen Mundschutz tragen. Messer: «Das ist aber definitiv nicht in jedem Fall zwingend.»

Laut Messer können in manchen Regionen die Schutzmassnahmen je nach Vorgaben der Behörden und Spitäler strenger ausfallen.

Guido Felder, Carla De-Vizzi

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält auf Anfrage von BLICK fest, dass die Bestimmungen zu Bestattungen die Kantone erliessen. Grundsätzlich gelte aber:

Das neue Coronavirus verbreitet sich in erster Linie mittels Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen. Das Virus wird somit nicht von Verstorbenen übertragen. Es könne jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Restspuren von infektiösem Sekret am Leichnam vorhanden sind. Deshalb sollen auch beim Umgang mit an COVID-19 verstorbenen Personen die generellen Vorsichtsmassnahmen, welche auch bei anderen Infektionskrankheiten gelten, eingehalten werden:

  • (Einweg-)Schürze
  • Handschuhe
  • Übliche Desinfektion der Kontaktflächen (wie z.B. Sarggriffe, etc.)
  • Ein Mundschutz/Hygienemaske ist nicht notwendig
  • Das Einpacken des Verstorbenen in eine Leichenhülle oder das Einwickeln in getränkte Tücher, etc. ist nicht notwendig.

Alle Mitarbeitenden müssen die generellen Hygienemassnahmen wie regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion einhalten können.

Geschützte Aufbahrung möglich

Eine Aufbahrung im offenen Sarg ist laut BAG grundsätzlich möglich. Die Angehörigen haben jedoch den direkten Kontakt mit dem Leichnam (umarmen, streicheln, küssen, etc.) zu unterlassen. Hierfür müssen geeignete Massnahmen wie Abschrankungen, Aufbahrung hinter Glas, etc. getroffen werden.

Aufgrund des aktuell gültigen Versammlungs- und Veranstaltungsverbots sind Bestattungen nur im engen Familienkreis zulässig. Dabei sind, wenn immer möglich, die Empfehlungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz einzuhalten. Das BAG hält fest, dass die Leiche erdbestattet oder kremiert werden können.

Särge anschreiben

Auch der Schweizer Verband der Bestattungsdienste hat in Bezug auf den Umgang mit Coronaverstorbenen eine Empfehlung an ihre rund 200 Mitglieder rausgegeben.

Bei Kontakt mit Corona-Verstorbenen oder Personen, bei denen Verdacht auf das Virus bestand, wird dringend das Tragen eines Schutzanzugs sowie Handschuhen empfohlen. Wie Philipp Messer (47), Präsident des Verbands, zu BLICK sagt, könne man – wenn angebracht – auch einen Mundschutz tragen. Messer: «Das ist aber definitiv nicht in jedem Fall zwingend.»

Laut Messer können in manchen Regionen die Schutzmassnahmen je nach Vorgaben der Behörden und Spitäler strenger ausfallen.

Guido Felder, Carla De-Vizzi

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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