Nächste Runde im Streit zwischen der Gemeinde Aarburg und dem Kanton Aargau. Seit einem Jahr liegen die beiden Parteien im Zwist. Grund dafür sind zwei Wohnhäuser, die nach Plänen des Kantons zu einer Asylbewerberunterkunft umfunktioniert werden sollen.
In den insgesamt 14 Wohnungen sollten bis zu 90 Asylbewerber untergebracht werden können. Der Gemeinderat von Aarburg ist aber der Ansicht, dass eine solche Benutzung der Liegenschaften ohne eine gültige Baubewilligung für eine Nutzungsänderung nicht rechtens sei. Als die Pläne vor über einem Jahr bekannt wurden, verfügte die Gemeinde ein Nutzungsverbot.
Nach einem juristischen Seilziehen wurde nun eine Beschwerde der Gemeinde beim Verwaltungsgericht abgewiesen. Aarbug lässt sich davon aber nicht abschrecken und zieht das Urteil weiter vors Bundesgericht.
Schritt ans Bundesgericht sei «logische Konsequenz»
Der Gemeinderat bleibe weiterhin aktiv und gehe den eingeschlagenen Weg weiter, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde weiter. Der Schritt ans Bundesgericht sei eine logische Konsequenz. Gleichzeitig würden die laufenden Gespräche mit dem Kanton weitergeführt und ausgebaut.
Trotz des Rechtsstreites waren die ersten Asylbewerber vor rund einem Jahr in die beiden zusammengebauten Mehrfamilienhäuser eingezogen. In den Monaten danach folgten weitere.
Der Gemeinderat und ein Teil der Bevölkerung wehrten sich gegen die Unterkunft, weil die Gemeinde bereits vorher über 30 Asylbewerber aufgenommen hatte - doppelt so viel, wie sie gemäss kantonalen Verteilschlüssel einquartieren musste. (cat/SDA)