Im Mai 2022 drückte eine Geisterfahrerin auf der A6 mächtig aufs Gas. Zwischen Schönbühl und Münchenbuchsee kam es infolge zu einer Kollision mit dem Fahrzeug eines 33-jährigen Berners. Der Mann fuhr nach dem Unfall, bei dem ein Reifen an seinem Fahrzeug geplatzt war, auf den Pannenstreifen.
Ohne die Polizei abzuwarten, fuhr er nach einiger Zeit aber weiter. Ein fataler Fehler, der ihn jetzt Geld kostet.
Denn die Verkehrsregeln besagen: Bei einem Unfall müssen alle Beteiligten anhalten – egal ob sie schuld sind oder nicht – und auf die Polizei warten. Ansonsten macht man sich strafbar.
Der 33-Jährige habe zudem gewusst, dass die Polizei bereits in der Nähe war. Der Grund: Die Geisterfahrerin verursachte einige Hundert Meter weiter mindestens eine weitere Kollision und die Polizei war dort vor Ort, zitiert «20 Minuten» aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern Mittelland.
Kollege zur Polizei vorgeschickt
Gegenüber dem Portal erklärt der Anwalt des 33-Jährigen, warum dieser überhaupt davonfuhr. Als es zur zweiten Kollision kam, sei der Beifahrer seines Mandanten ausgestiegen und habe sich alleine zur Unfallstelle begeben. Dort sei es dann zu einem Missverständnis zwischen dem Beifahrer und der Polizei gekommen.
«In der ganzen Hektik ging irgendwie unter, dass der Beifahrer aus einem Auto stammt, das ebenfalls in einen Unfall verwickelt war», sagt der Anwalt. Der Beifahrer habe den Beschuldigten noch von der zweiten Unfallstelle aus angerufen und ihm gesagt, er soll schon mal ab der Autobahn fahren. «So entstand der Vorwurf, mein Mandant habe sich heimlich aus dem Staub gemacht, anstatt sich zu erkennen zu geben.»
Die Staatsanwaltschaft lässt diese Begründung nicht gelten. Der Berner hätte selber mit der Polizei Kontakt aufnehmen sollen, statt seinen Kollegen zu schicken. Der 33-Jährige wurde nun wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Er muss eine Busse in Höhe von 200 Franken und 150 Franken Gebühren berappen. (man)