Wegen Trockenheit
Im Kanton Bern gibts am 1. August kein Feuerwerk

Aufgrund der herrschenden Wald- und Flurbrandgefahr darf ab sofort kein Feuer mehr im Freien entfacht werden. Auch Feuerwerk zu zünden ist untersagt.
Publiziert: 23.07.2015 um 15:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:30 Uhr
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Die strahlende Sonne hat auch ihre Schattenseite: In weiten Teilen der Schweiz herrscht wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerverbot in Waldesnähe.
Foto: KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Weder Grill, noch sonstige Feuer dürfen im Freien entfacht werden, auch nicht auf fest eingerichteten Feuerstellen.

Trotz der gestrigen Niederschläge seien die Böden im Kanton Bern weiterhin sehr trocken, schreiben die Regierungsstatthalter in einer Mitteilung.

Die Wald- und Flurbrandgefahr sei gross bis sehr gross. Die Situation werde sich frühestens bei einer lang anhaltenden Regenphase entspannen.

«Bis auf Widerruf»

Da im Moment aber nur wenige Niederschläge zu erwarten seien, haben die Statthalter bereits jetzt – statt am kommenden Montag – ein generelles Feuer- und Feuerwerkverbot für den ganzen Kanton Bern ausgesprochen. Dies gilt auch für Privatgrundstücke.

Das generelle Feuerverbot gilt «bis auf Widerruf». Schon klar ist aber für die Berner Regierungsstatthalter, dass es am 31. Juli und am 1. August noch in Kraft sein wird. Private werden am Nationalfeiertag also keine Raketen steigen lassen können.

Kein Feuerwerk auf dem Gurten

Organisierte öffentliche Feuerwerke auf Seen können durch die zuständigen Regierungsstatthalter bewilligt werden. Grünes Licht gab der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi etwa für das Feuerwerk des Spiezer Seenachtsfests am kommenden Samstag. Ein Feuerwerk vor dem Städtchen Neuenstadt am Bielersee darf ebenfalls stattfinden.

Ausfallen wird in diesem Jahr hingegen das traditionelle Feuerwerk auf dem Berner Hausberg Gurten, wie Manuela Angst von der Berner Stadtkanzlei mit Verweis auf das generelle Feuerverbot auf Anfrage sagte.

Mehrere Kantone haben in den letzten Tagen generelle Feuerverbote oder Feuerverbote mit gewissen Ausnahmen erlassen, so etwa Basel-Stadt, Freiburg, Luzern, Schwyz, Tessin und Waad. (SDA)

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