Der Mann soll in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zu Hass gegen Personen aufgrund von deren Religion oder Ethnie aufgerufen haben. Der Fall war 2017 durch Medienberichte bekannt geworden. Im Visier hatte der Vorbeter gemäss Anklageschrift Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten.
Weiter wird der heute 68-jährige Abu Ramadan beschuldigt, in seiner Wohngemeinde Nidau bei Biel unrechtmässig Sozialhilfe bezogen zu haben. Der Libyer soll gegenüber der Gemeinde angegeben haben, er verfüge über keinerlei Einkommen und Vermögen.
Doch laut Anklage organisierte der Mann Pilgerreisen und erzielte dabei zum Teil ein konkretes Einkommen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtete sich der Verdacht des unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen.
Laut Anklage bezahlte die Gemeinde Nidau dem Beschuldigten rund 46'000 Franken zu viel Sozialhilfe aus.
Abu Ramadan hat die Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesbehörden entzogen ihm 2017 seinen Asylstatus, nachdem er innert weniger Jahre mindestens zwölfmal in sein Heimatland Libyen gereist war. Heute lebt er dank einer C-Bewilligung in der Schweiz. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung.
(SDA)