Grund seien die geringen Erfolgsaussichten einer Beschwerde, heisst es in einem gemeinsamen Communiqué vom Mittwoch. Es sei bedauerlich, dass durch den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts den Fahrgästen - insbesondere solchen mit Beeinträchtigungen - in der Unteren Altstadt eine wichtige Informationsquelle verloren gehe.
An den stärker frequentierten Haltestellen von Bernmobil in der Stadt Bern kommen sogenannte dynamische Abfahrtsanzeigen zum Einsatz. Sie sind auch aus der Distanz gut einsehbar und zudem akustisch abrufbar.
Vier dieser Abfahrtsanzeigen in der Unteren Altstadt müssen auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts entfernt werden. Sie beeinträchtigen laut dem Urteil das geschützte Ortsbild. Betroffen sind die in der Kram- und Gerechtigkeitsgasse gelegenen Haltestellen der Linie 12.
Die Leuchttafeln bekämpft hatte der Berner Heimatschutz. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm Recht und gewichtete den Ortsbildsschutz höher als die öffentlichen Interessen an den Abfahrtsanzeigen.
Nur Rechtsfehler würden überprüft
Dass das Bundesgericht den Entscheid korrigiert, erscheint laut Bernmobil, Inclusion Handicap und Stadt Bern wenig wahrscheinlich. Denn die Lausanner Richter könnten die Interessenabwägung nicht umfassend überprüfen, sondern lediglich hinsichtlich allfälliger Rechtsfehler. Solche seien nicht ersichtlich.
Die vier betroffenen Anzeigen werden bis Ende Juni entfernt. Welche Ersatzlösung wann zum Zug kommen wird, ist noch offen. (SDA)