Das schwarze Schild mit gelbem Velo und Pfeil erlaubt Velofahrenden das Rechtsabbiegen bei Rot.
Foto: Stadt Bern
SDASchweizerische Depeschenagentur
Das geht aus einem Communiqué vom Freitag hervor. Das schwarze Schild mit gelbem Velo und Pfeil erlaubt es Velofahrenden an einer Kreuzung, auch bei Rot rechts abzubiegen. Der Querverkehr sowie Fussgänger haben aber Vortritt. Ist keine Signalisation an der Ampel angebracht, bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Die revidierte Signalisationsverordnung trat 2021 in Kraft. Die Stadt Bern führte das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos danach bei 53 Kreuzungen ein. Die Neuerung habe zu keinen Konflikten geführt, schrieb die Stadt nach Rücksprache mit Bernmobil und mit den Interessenverbänden von Fussgängern, Velofahrenden sowie Menschen mit Sehbeeinträchtigung.