Umstrittene Medikamenten-Check-Gebühr
Verlangen Apotheken 4.30 Franken für nichts?

Für seine Reise nach Miami kaufte der Berner David C. (28) zwei Medikamente in einer Apotheke. Doch auf der Rechnung standen nicht nur die beiden Arzneien, sondern auch die merkwürdige Gebühr «Medikamenten-Check». Nur: Beraten wurde der 28-Jährige nicht.
Publiziert: 24.10.2019 um 15:59 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2019 um 06:35 Uhr
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Erst zu Hause fiel David C. der Posten «Medikamenten-Check» auf. Der Berner ärgert sich über die Gebühr. Er wurde laut eigener Aussage nicht beraten.
Foto: Zvg

Für seinen Miami-Urlaub will Davide C.* (28) bestens vorbereitet sein. Also geht der 28-Jährige am Mittwoch schnell noch in eine Berner Apotheke. Der Pflegefachmann braucht nicht viel. Tabletten gegen Übelkeit und ein Mittel gegen Durchfall. «Ich habe der Apothekerin erklärt, was ich brauche. Sie ging nach hinten und kam mit zwei Packungen wieder», sagt C. zu BLICK. So wie immer.

Bevor der Berner die Medikamente bezahlt, fragt ihn noch die Verkäuferin, ob er auch wisse, wie er die Medikamente einnehmen müsse. Der Pflegefachmann nickt und verlässt die Apotheke. 

Als er zu Hause ankommt, schaut er auf die Rechnung und kann es nicht fassen. Auf der Quittung taucht der Posten «Medikamenten-Check auf». Kostenpunkt: 4.30 Franken. 

«Ein Medikamenten-Check ist üblich»

«Eine absolute Frechheit», findet der 28-Jährige. «Ich war höchstens zwei Minuten in der Apotheke. Gecheckt wurde da gar nichts. Warum auch, es sind zwei Medikamente, die ich schon früher in einer anderen Apotheke gekauft habe. Nur da musste ich keine 4.30 Franken draufzahlen.»

Die Berner Apotheke kann sich zum konkreten Fall nicht äussern. «Weil wir die genauen Umstände nicht kennen, können wir dazu nichts sagen», erklärt eine Angestellte. Aber: «Ein Medikamenten-Check ist üblich. Auch die damit verbundenen Kosten.»

Es stimmt: Seit 2007 können Apotheken für Beratung und Rücksprache mit dem Arzt eine Gebühr verlangen. Die Leistung taucht dann auf der Rechnung als «Medikamenten-Check» auf. Allerdings ist das nur bei rezeptpflichtigen Arzneien möglich.

Hätte C. eine Beratung erhalten, wäre alles in Ordnung gewesen. Aber so findet er das nicht korrekt. Klar ist für ihn dagegen: «Beim nächsten Mal werde ich gleich auf die Rechnung schauen.» (jmh)

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