Das Berner Obergericht beugt sich seit heute über den Fall eines Mannes, der 2013 vor einem Sexclub einen Mann mit einem Messer tödlich verletzte. Wie schon vor der ersten Instanz beantragte der Verteidiger einen Freispruch vom Hauptvorwurf der vorsätzlichen Tötung.
Der Anwalt des Beschuldigten sagte heute am zweitinstanzlichen Prozess in Bern, niemand der bei der Tat anwesenden Personen habe seinen Mandanten zustechen sehen. Vielmehr sei das Opfer diesem ins Messer gerannt. Falls das Obergericht doch ein aktives Zustechen annehmen sollte, handle es sich um Notwehr.
Der Staatsanwalt beantragte hingegen eine Strafe von zwölf Jahren und damit eine höhere Strafe, als die erste Instanz vor einem Jahr ausgesprochen hatte. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel verurteilte im Oktober 2015 den heute 44-jährigen Mazedonier wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Straftaten zu zehn Jahren.
Das Opfer war ein Kosovare, der im September 2013 zusammen mit zwei Kollegen den Sexclub in der Ortschaft Lätti bei Rapperswil BE besuchte. Bei diesem Besuch kam es in der Bar des Etablissements zuerst zu einem Streit zwischen dem Kosovaren und dem Mazedonier.
Die beiden Schweizer Kollegen des Kosovaren und die Damen des Etablissements vermochten zwar den Streit zu schlichten. Doch dann beschlossen die drei Kollegen schon auf dem Heimweg, umzukehren und den Mazedonier zur Rede zu stellen. Auf dem Parkplatz des Sexclubs eskalierte dann die Situation.
Laut dem Regionalgericht in Biel stach der Mazedonier zuerst auf einen der Kollegen des Kosovaren ein und danach auf den Kosovaren. Dieser starb kurz nach der Einlieferung ins Spital. Der Mazedonier gab zu, ein Messer auf sich getragen zu haben. Er wisse aber nicht, wer die Messerstiche ausgeführt habe, sagte er vor einem Jahr.
Das bernische Obergericht will sein Urteil am Freitag bekanntgeben. (SDA)