In Sitten VS sind rund 130 Privatpiloten gegroundet. Da sie über keine englische Funk-Lizenz verfügen, dürfen sie dort momentan nicht fliegen.
Denn seit dem 20. Juni gilt auch auf Schweizer Regionalflugplätzen mit einer Flugsicherung «English only». Da die Freizeitpiloten ihre Lizenz aber in der lokalen Landessprache erworben haben, dürfen sie nicht mehr abheben, wie der «Walliser Bote» schreibt.
«Anforderungen in der Schweiz viel höher»
Gemäss einer Pilotenumfrage des Aéroclub Valais ist die Anpassung an die neue Regelung für einen grossen Teil der betroffenen Piloten schwierig bis unmöglich. Dazu müssten sie nämlich die Funk-Lizenz in Englisch nachholen.
Das Problem: «In der Schweiz sind die Anforderungen bei der Sprachprüfung im Vergleich zu anderen Ländern viel höher», sagt Jean-Yves Bonvin, Präsident des Aéroclub Valais.
Sprachmischmasch soll verhindert werden
Mit der Einführung von «English only» werde nur einer Sicherheitsempfehlung der Eurocontrol sowie des Civil Aviation Safety Office (Caso) nachgekommen, erklärt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Die Vereinheitlichung auf «English only» reduziere die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen.
So verhindere man ein Sprachmischmasch in der Kommunikation zwischen dem Flugsicherungsdienst und den Piloten – für die Sicherheit sei das sehr wichtig.
«Man hat ein Problem kreiert, wo es keins gab»
Beim Aéroclub Valais kann man diese Begründung jedoch nicht nachvollziehen. Vor allem auch, weil für Flugplätze wie jene in Genf oder Lugano weiterhin ein zweisprachiger Betrieb erlaubt ist. «Die bisherige Lösung hat sich mehr als bewährt», sagt Jean-Yves Bovin. Er ärgert sich: «Man hat ein Problem kreiert, wo es keins gab.»
Ihm seien keine Fälle bekannt, bei denen es aufgrund von Kommunikationsproblemen zu einem Unfall gekommen ist. Bovin fordert seinerseits zumindest eine mehrjährige Übergangsfrist – ansonsten drohe ein grosser Pilotenschwund.
Keine Ungleichbehandlung sondern Sonderregelung
Beim Bazl sieht man das aber anders: Es gebe in der Zivilluftfahrt etliche Beispiele, die aufgrund mangelnder Kommunikation einen tragischen Ausgang nahmen. Ausserdem streitet es auch den Vorwurf der Ungleichbehandlung ab: «Die Flugplätze Genf und Lugano werden nicht bevorzugt behandelt.»
Das Bundesamt verweist auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung, nach der Flugsicherungsdienste zu Abklärungszwecken zweisprachig weitergeführt werden können. Damit wolle man punkto Flugsicherheit wichtige Erkenntnisse gewinnen. Das Bazl befindet sich derzeit mit dem Aéroclub Valais aber in Gesprächen – bis dahin bleiben die Piloten am Boden. (bra)