Sozialhilfe-Bezüger hat 55 Autos eingelöst
Stadt Thun will das Geld zurück

In der Affäre um einen Sozialhilfebezüger plant die Stadt nun rechtliche Schritte. Sie will Strafanzeige gegen den Mann einreichen.
Publiziert: 05.08.2015 um 11:33 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 16:17 Uhr

Die Stadt Thun will das Sozialhilfegeld zurückfordern, das der Mann zwischen 2006 und 2014 bezog. Dabei geht es laut dem Gemeinderat Peter Siegenthaler (SP) um einen sechsstelligen Betrag.

Der Fall ist am Montag durch ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts publik geworden. Der Sozialhilfebezüger hatte innert weniger Jahre 55 Autos kurzzeitig auf seinen Namen eingelöst.

Er habe das für seinen Bruder getan, machte er geltend. Dessen Mitarbeiter hätten die alten Wagen jeweils kurz gefahren, bis das Aufgebot der Motorfahrzeugkontrolle eingetroffen sei. Danach habe man die Autos umgetauscht oder verschrottet.

Aus Sicht der Thuner Behörden und auch des Verwaltungsgerichts konnte der Mann den Verdacht nicht ausräumen, dass er am Handel mit Autos beteiligt war. Die Stadt Thun strich ihm die Unterstützung, weil sie «erhebliche Zweifel an seiner Bedürftigkeit» hatte. Das Gericht stützte den Entscheid.

Der Fall kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird die Stadt Thun Strafanzeige gegen den Mann einreichen, wie Siegenthaler heute der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Zu wenig Ultimaten und Fristen

Nach seinen Worten handelt es sich um einen komplexen Fall. So habe der Mann zwischen 2006 und 2014 zweimal ein IV-Gesuch eingereicht. Die IV habe zweimal einen abschlägigen Bescheid erteilt. In der Zeit, als die Gesuche hängig waren, sei die Stadt nicht umhin gekommen, Sozialhilfe zu zahlen.

Auf den Sachverhalt mit den eingelösten Autos sei die Stadt vor etwa drei Jahren gestossen. Das damals neue Sozialrevisorat sowie das Sozialinspektorat beurteilen seither verdächtige Fälle.

«Rückblickend wurde bei diesem Mann zunächst zu wenig mit Ultimaten und Fristen gearbeitet», räumte Siegenthaler ein. Nach Vorliegen des konkreten Verdachts habe die Stadt aber «rasch reagiert und konsequent gehandelt.»

Der Bruder des Mannes bezog offenbar zumindest seit März 2014 ebenfalls Sozialhilfe. Ein entsprechender Hinweis findet sich im Urteil des Verwaltungsgerichts. Siegenthaler konnte sich dazu auf Anfrage nicht äussern. (sda)

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