Von wegen Scherben bringen Glück! Sandro Meier (33) aus Dotzigen BE haben sie vor allem viel Ärger und noch mehr Schmerzen eingebracht.
Seine Tortur beginnt beim Abwasch. «Am 24. Januar habe ich ein Weinglas gespült. Dabei brach der Stiel ab und ich verletzte mich an der Hand», erzählt der Berner. Er begibt sich sofort ins nahe gelegene Spital Aarberg. «Gegen 23.30 Uhr bin ich in der Notfallstation eingetroffen. Dort liess man mich fast zwei Stunden lang mit meiner blutenden Hand warten, bis endlich ein Arzt gekommen ist.»
Hand zugenäht, ohne sie zu röntgen
Der Assistenzarzt sei gestresst gewesen, da er laut eigener Aussage in dieser Nacht der einzige Arzt auf der Station war. «In einer 30-minütigen Behandlung hat er die Wunde schnell gereinigt und zugenäht. Und das ohne sie vorher zu röntgen», erzählt der Zügel-Unternehmer. Am Ende der Behandlung habe er den Arzt noch mehrmals gefragt, ob sich wirklich keine Glassplitter mehr in der Hand befinden würden – was der Arzt verneinte.
Als die Schmerzen aber nach fast vier Wochen immer noch nicht verschwunden waren, ging er am letzten Donnerstag zu seinem Hausarzt. Als dieser die Hand röngt, der Schock: «Der Assistenzarzt hatte mir einen Glassplitter in die Hand eingenäht!» Der rund zwei Zentimeter lange und 0,5 Zentimeter breite Splitter muss nun am Mittwoch durch eine Operation entfernt werden. Und das ausgerechnet an Meiers Hochzeitstag.
Spital Aarberg untersucht den Pfusch
Meier meldet dem Spital Aarberg den Pfusch. Die Antwort kommt von der Versicherung, die gleich wissen will, was denn seine Forderung sei. Doch so leicht will er sich nicht abspeisen lassen. Ihm geht es ums Prinzip: «Wie kann es sein, dass nur ein einziger Assistenzarzt eine Nacht lang für eine ganze Notfallstation zuständig ist? Das ist doch fahrlässig!»
Das Spital Aarberg sagt auf Anfrage von BLICK: «Es ist richtig, dass sich unsere Versicherung bei Herrn Meier persönlich gemeldet hat. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, werden wir die Fallabwicklung zügig vorantreiben und prüfen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung stattgefunden hat oder nicht. Deshalb ist zurzeit noch nicht geklärt, ob Herr Meier Schadenersatz geltend machen kann oder nicht.»