Das teilte der Regierungsrat am Donnerstag unter Berufung auf die Ergebnisse einer unabhängigen Überprüfung mit. Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) verpflichtet die Regierung, die Auswirkungen des Gesetzes regelmässig überprüfen zu lassen.
Bei der externen Überprüfung wurden die Gemeinden, der Verband Bernischer Gemeinden und die kantonalen Direktionen befragt. Eine Notwendigkeit für grössere Anpassungen oder gar einen Systemumbau gebe es nicht, hält der Regierungsrat fest. Das System ermögliche es jeder Gemeinde, ein Mindestmass an staatlichen Leistungen anzubieten.
Anpassungsbedarf sieht er lediglich bei den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten. Die Gesamtsumme von rund 90 Millionen Franken bleibt gleich. Allerdings soll die Aufteilung auf die Städte Bern, Biel und Thun leicht verändert werden.
Gemäss provisorischen Zahlen fällt dadurch für die Stadt Thun die Pauschalabgeltung um rund zwei Millionen Franken höher aus. Die Städte Bern und Biel erhalten je rund eine Million weniger.
(SDA)