Der Berner Regierungsrat setzt somit den Entscheid des Grossen Rats um, wie die Kantonsexekutive am Donnerstag mitteilte. Ab dem 1. Januar 2024 werde mit der neuen Regelung der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung abgeklärt. Im Zentrum stehe die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötige.
Aus dem Bedarf werde ein persönliches Budget errechnet, mit dem die Betroffenen die für sie nötigen Leistungen selber einkaufen oder als Arbeitgeber im Assistenzmodell agieren könnten. Es werde auch möglich die Arbeit von betreuenden Angehörigen bis zu einem Drittel zu entschädigen.
Laut Communiqué ist diese zusätzliche Wahlfreiheit ein Paradigmenwechsel. Es ermögliche den Betroffenen, selbstbestimmter zu leben und aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer, wie es weiter hiess. Für definierte Betriebskosten sowie die Infrastruktur werde der Kanton die Institutionen mittels einer neuen Pauschale ergänzend finanzieren.
(SDA)