Die Berner Kantonspolizei hatte im Oktober vergangenen Jahres mehr als 2400 Waffen und 53 Kisten Munition beschlagnahmt. (Blick.ch berichtete) Fündig wurde die Polizei auf vier Stockwerken und im Keller der Liegenschaft. Der Fall machte landesweit Schlagzeilen.
Der Regierungsstatthalter hatte grünes Licht zu der Polizei-Aktion gegeben: Der Waffenbesitzer habe «mehrfach und in grober Weise» gegen die Waffengesetzgebung verstossen, indem er eine polizeiliche Kontrolle im Jahr 2011 erschwert und eine weitere im Jahr 2013 verhindert habe.
Unter diesen Umständen bestehe eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, hielt der Statthalter von Interlaken-Oberhasli fest. Der Waffenbesitzer entgegnete, er habe die Kontrolle von 2011 nicht übermässig erschwert. Eine weitere Kontrolle sei auch am sturen Verhalten der beteiligten Polizisten gescheitert.
«Ich liebe meine Waffen»
Das Verwaltungsgericht stellt sich hinter den Regierungsstatthalter, wie aus dem am Montag publizierten Entscheid hervorgeht. Zu Recht habe die Vorinstanz eine erhebliche Gefahr geltend gemacht. Das Betreten und Durchsuchen der Liegenschaft sei verhältnismässig gewesen.
Abplanalp verlangte auch die Rückgabe der Waffen und der Munition sowie eine Genugtuung. «Meine Sammlung ist mein Leben. Ich liebe meine Waffen wie andere ihre Ölgemälde», sagte Abplanalp damals zu Blick. Auf diese Begehren trat das Gericht jedoch gar nicht ein; sie lägen «ausserhalb des Streitgegenstandes». Auch das Verhalten der Polizisten beim Durchsuchen der Liegenschaft mochte das Gericht nicht prüfen.
Der Waffenbesitzer kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. Er lebt auf Mallorca. In seiner Liegenschaft in Unterseen hält er sich auf, wenn er in der Schweiz weilt. Der Mann ist Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident einer Firma, die über eine Waffenhandelsbewilligung verfügt und ihren Sitz in Unterseen hat. (imk/SDA)
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