Der Ostschweizer Martin Manser geniesst die Natur im Berner Oberland. Auf der Wanderung von Lauenen nach Lenk erlebt er jedoch ein oranges Wunder: Mitten auf dem Weg beim Stübleni liegt ein Robidog-Kotsäckli. Prall gefüllt.
Dem 56-Jährigen stinkts gewaltig: «Für solche Hundehalter habe ich kein Verständnis.» Manser erlebt es oft, dass Hundekot liegen gelassen wird. «Die meisten behaupten dann, sie würden das Säckli auf dem Rückweg abholen», sagt er zu BLICK. Dabei sei der nächste Container lediglich 150 Meter entfernt, fügt Manser an.
Problem in der Gemeinde bekannt
Kein Einzelfall. Die Gemeinde Lauenen schreibt in einem Infoblatt: «In letzter Zeit häufen sich die Reklamationen über liegengebliebenen Hundekot.» Damit die Natur denn auch schön und sauber bleibe, werden Hundehalter gebeten, den Kot korrekt zu entsorgen.
Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Busse von 80 Franken. Ist das rechtens? «Ja», bestätigt Michelle Richner, Juristin der Stiftung für das Tier im Recht, gegenüber BLICK. Der Betrag ist in der Verordnung über die Ordnungsbussen des Kantons Bern festgelegt.
Gesetz hat klare Antwort auf Hundekot-Sünder
Weitere Bestimmungen bezüglich Hundekot sind ebenfalls auf Kantons- oder Gemeindeebene geregelt. So zum Beispiel im Artikel 10 des Berner Hundegesetzes. «Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen», heisst es dort. Hundekot kann zudem andere Tiere krank machen (BLICK berichtete).
Grundsätzlich findet Richner: «Das ordnungsgemässe Entsorgen von Hundekot gehört genau so zu den Pflichten eines verantwortungsvollen Halters wie etwa das Füttern oder Bewegen eines Hundes.»