Die Anzeige, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht hat, richtet sich gegen unbekannt. Damit will das BAV sichergehen, dass kein Verantwortlicher durch die Maschen schlüpft. Klar ist: Eng werden könnte es nicht nur für Regionalleiter, Buchhalter und Revisoren, sondern auch für die grossen Fische in Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat.
Landolf und Kunz müssen zittern
Besonders im Fokus ist der zwangsweise in die Frühpension geschickte Ex-Postauto-Chef Daniel Landolf (58), der 20 Jahre Herr über die gelben Cars war. Er hat streng genommen die operative Verantwortung für den Bschiss.
Auch sein Finanzchef Roland Kunz, der nach Bekanntwerden des Subventionsbetrugs ebenfalls freigestellt wurde, muss zittern. Denn unter seinen Augen wurden die Bücher der Postauto AG gefälscht.
Selbst die Post-Spitze ist nicht aus dem Schneider
Eng werden dürfte es auch für Pascal Koradi (45). Der heutige Chef der Aargauischen Kantonalbank (AKB) war von März 2012 bis April 2016 Schatzmeister der Post. Letztlich profitierte der Post-Konzern, der so Gewinne einbehalten konnte. Koradi muss im Bild gewesen sein – wie BLICK publik machte, schlug er an einer Konzernleitungssitzung 2013 ein noch viel heikleres Konstrukt zur Verschleierung der Gewinne vor.
An diesem Treffen war auch Post-Chefin Susanne Ruoff (60) zugegen. Selbst wenn man ihr attestiert, dass sie sich auf ihren Finanzchef und die Manager der Töchter verlassen muss: Sie war ab einem gewissen Punkt eingeweiht. Und sie trägt die Verantwortung im Konzern. Dasselbe gilt für ihre Vorgänger seit 2007: Ulrich Gygi (71), Michel Kunz (59) und Jürg Bucher (70). Letzterer ist heute Verwaltungsratspräsident der Valiant-Bank.
«Ruoff ist nicht mehr handlungsfähig»
Auf Konzernchefin Ruoff hat die Anzeige direkte Folgen, so Wirtschaftsjuristin Monika Roth: «Ruoff ist spätestens mit dem Eingang der Strafanzeige nicht mehr wirklich handlungsfähig.» Natürlich gelte die Unschuldsvermutung. Aber nun sei es wichtig, das Beste für das Unternehmen und die Post-Mitarbeiter zu tun: «Bundesrätin Leuthard muss jetzt die Reissleine ziehen», fordert Roth.
Letztlich haben auch Verwaltungsräte eine Verantwortung: heutige wie ehemalige. Als Mitglieder des Kontrollorgans haben sie die Schummel-Bilanzen unterzeichnet.
All diesen Managern einen Vorsatz nachzuweisen, dürfte allerdings schwierig werden. Dennoch, sagt Andreas Eicker, Professor für Verwaltungsstrafrecht an der Uni Luzern, «ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, von einem bewussten Handeln auch auf den entsprechenden Willen zu schliessen».